CSU lehnt Gutscheine für Kinder aus Hartz-IV-Familien ab
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer hat sich gegen Gutscheine für Kinder von Hartz-IV-Empfängern ausgesprochen. Dabei kam der Vorschlag von Ursula von der Leyen.
Bayerns Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) hat sich gegen Gutscheine für Kinder von Hartz-IV-Empfängern ausgesprochen.
Die von Bundessozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) ins Gespräch gebrachten Gutscheine seien "ein kollektives Misstrauensvotum gegen Langzeitarbeitslose", sagte Haderthauer der "Berliner Zeitung" vom Samstag. Wirtschaftsforscher warnten vor einer Anhebung der Hartz-IV-Sätze.
Haderthauer sagte zu von der Leyens geplantem Gutschein-Modell: "Das ist kein bürgerlicher Politikansatz." Statt dessen könnten Langzeitarbeitslose über die Jobcenter zur besseren Förderung ihrer Kinder verpflichtet werden. Dazu könnten Jobcenter in ihren Zielvereinbarungen mit Arbeitssuchenden festlegen, dass deren Kinder etwa Nachhilfestunden nehmen oder einen Sportverein besuchten.
Der Deutsche Städtetag unterstützt dagegen die Gutschein-Pläne von der Leyens. Ein Chip- und Abrechnungssystem wie derzeit in Stuttgart getestet funktioniere gut, "wenn die nötige Geräte-Infrastruktur aufgebaut und finanzierbar ist", sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags, Stephan Articus, der "Welt am Sonntag". "Um gesellschaftliche Teilhabe zu sichern und Kinder gezielt zu fördern, liegt der Gedanke nahe, nicht allein Geldleistungen auszuzahlen."
Auch der Chef der Wirtschaftsweisen, Wolfgang Franz, nannte das Modell von der Leyens richtig. Eltern würden dadurch nicht unter den Generalverdacht gestellt, ihren Kindern Sozialleistungen zu verwehren, sagte der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) der "Leipziger Volkszeitung" vom Montag. "Jedoch besteht der Vorteil einer Gutscheinlösung darin, dass die Förderung direkt den Kindern zugute kommt und zwar denjenigen, die unserer Hilfe wirklich bedürfen." Franz kritisierte zugleich Forderungen nach höheren Hartz-IV-Regelsätzen und forderte eine Arbeitspflicht von Hilfsempfängern.
Gegen eine allgemeine Anhebung der Hartz-IV-Sätze wandte sich auch der Wirtschaftsweise Christoph Schmidt. "Eine generelle Erhöhung der Geldleistungen wäre sicher nicht der richtige Weg", sagte Schmidt der "Bild"-Zeitung vom Samstag. Ein geringerer Abstand der Hartz-IV-Leistungen zum Arbeitseinkommen würde "die Bemühungen um einen neuen Arbeitsplatz einschränken".
Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung im Februar aufgegeben, bis Ende 2010 eine nachvollziehbare Berechnungsgrundlage der Hartz-IV-Sätze vorzulegen und die Regelleistungen für rund 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger entsprechend anzupassen. Der jetzige Regelsatz liegt bei 359 Euro im Monat. afp
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