Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Corona-Pandemie: FFP2-Masken auch für Kinder: Verwirrung um die Gutscheine

Corona-Pandemie
30.01.2021

FFP2-Masken auch für Kinder: Verwirrung um die Gutscheine

Ein Berechtigungsschein für kostenlose FFP2-Masken.
Foto: Jessica Berger

Viele Menschen bekommen derzeit Gutscheine für Schutzmasken. Aber wieso werden auch kleine Kinder bedacht?

So mancher erhält dieser Tage Post und freut sich darüber, fragt sich aber vielleicht dennoch, wie das Ganze eigentlich zustande gekommen ist: Die Rede ist von den Gutscheinen für Corona-FFP2-Schutzmasken, die die Krankenkassen derzeit an Versicherte versenden. Je sechs Masken gibt es demnach für zwei Euro Zuzahlung. Kein schlechter Kurs. Jedoch die Auswahl der Adressaten wirkt auf den ersten Blick etwas willkürlich. Ältere Semester bekommen Post, klar, das ist verständlich. Andere aber haben noch nichts. Dann wieder ist zu hören, dass sogar Kinder mit vier Jahren Coupons erhalten haben. Dabei gibt es im Freistaat eine FFP2-Maskenpflicht erst für Jugendliche ab 15 Jahren.

Bei der AOK Bayern etwa, ein Platzhirsch der gesetzlichen Krankenkassen in Bayern, ist dieses Thema bekannt. Doch willkürlich sind die Postzusendungen nicht, wie eine Nachfrage unserer Redaktion ergab.

Kostenlose FFP2-Masken zum Schutz der Bürger

„Zum besseren Schutz der Risikogruppen hatte das Bundesgesundheitsministerium Anfang Dezember 2020 beschlossen, kostenlose Masken mit FFP2-Standard für bestimmte Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen“, erläutert AOK-Pressesprecherin Vedrana Romanovic.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Datawrapper-Grafik anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Datawrapper GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Insgesamt versende die AOK Bayern derzeit einen Informationsbrief mit zwei Coupons für insgesamt zwölf Schutzmasken an knapp 1,7 Millionen Versicherte. Doch das passiert nicht auf einen Schlag. „Die Bundesdruckerei schickt uns die Coupons in drei Wellen zu.“ Die erste Welle war demnach am 12. Januar bei der AOK Bayern eingegangen. „Wir haben hier Schreiben samt Gutscheinen für gut 500.000 Versicherte versandt. Die zweite Welle der Coupons ist am 21. Januar eingetroffen.“ Das Bundesgesundheitsministerium habe überdies die dritte Welle für Anfang Februar angekündigt. Dann wird es wieder reichlich Masken-Post im Freistaat geben. Ähnlich dürfte der Prozess bei anderen Krankenkassen verlaufen.

Wer kann überhaupt FFP2-Masken erhalten?

Doch wer ist überhaupt couponberechtigt? Prinzipiell alle Menschen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben. Oder eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren haben: chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz Stadium 4, Demenz, Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, eine aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung, Patienten in Chemo- oder Radiotherapie, die die Immunabwehr beeinträchtigen kann, eine bereits stattgefundene Organ- oder Stammzellentransplantation, Trisomie 21 oder das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft.

 

FFP2-Masken in Bayern: Daten werden ausgewertet

Der Versand der Gutscheine an jüngere Versicherte erfolge auf Basis von Auswertung der Abrechnungsdaten der behandelnden Ärzte, die bei den Krankenkassen vorliegen. „Es kann im Einzelfall vorkommen, dass den Versicherten die kodierte Erkrankung – wie etwa ein Asthma bronchiale bei einem Kind – vielleicht gar nicht bewusst ist“, betont Vedrana Romanovic. Auch Kinder könnten somit aber durch die in der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung gelisteten Diagnosen zu den berechtigten Personen gehören. „Die Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums sieht hier keine Ausnahme vor.“ Darum werden in Bayern auch Kinder unter 15 Jahren mit Masken bedacht, obwohl sie sie noch gar nicht tragen müssen.

Lesen Sie dazu auch:

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

31.01.2021

Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die wir kennen. Nicht ohne Grund gibt es die ärztliche Schweigepflicht, von der ein Arzt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten entbunden werden kann. Allein die Fülle der bei den Krankenkassen gespeicherten Gesundheitsdaten macht fassungslos, schließlich sind die Krankenkassen ja nur für die Abrechnung(!) von Gesundheitsleistungen zuständig. Dass für die simple Ausgabe von FFP2-Masken auch noch massenhaft auf die besonders schutzwürdigen Gesundheitsdaten von Kindern zugegriffen wird, schlägt dem Fass den Boden aus. Datenlecks lassen sich grundsätzlich nicht vollständig ausschließen, wie zahlreiche Beispiele aus der Vergangenheit zeigen. Unter Kinderschändern und Erpressern lassen sich mit solchen sortierten Daten leicht viele Millionen verdienen.

Im Übrigen handelt es sich bei FFP2-Masken um Arbeitsschutzmasken, die auch im Baumarkt erhältlich sind, und keineswegs um "Coronavirus-Schutzmasken". Für das Zurückhalten von Viren sind sie weder spezifiziert, noch getestet. Lesen Sie die Packungsbeilage.