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Gericht
12.01.2010

Ursula Herrmann-Prozess: Urteil zu Ostern?

Ursula-Herrmann-Prozess

Der Prozess um Entführung und Tod der zehnjährigen UrsulaHerrmann könnte schneller zu Ende gehen alszwischenzeitlich angenommen. Zeugenaussagen vom Dienstag lassen eine Verurteilung wahrscheinlicher werden. Von Holger Sabinsky

Der Prozess um die Entführung und den Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann vom Ammersee könnte jetzt doch schneller zu Ende gehen als zwischenzeitlich angenommen. Der Schwurgerichts-Vorsitzende Wolfgang Rothermel hält es ebenso wie Verteidiger Walter Rubach für möglich, dass ein Urteil um Ostern herum fallen könnte. Der Prozess dauert nun schon fast ein Jahr.

Derzeit wird der letzte große Beweiskomplex erörtert. Es geht, wie mehrfach berichtet, um einen möglichen Alternativtäter zum Angeklagten Werner M. (59). Das Gericht prüft, ob der Ex-Polizist Harald W. als Ursulas Entführer in Frage kommen könnte.

Verteidiger Rubach hat mehrere Argumente für diese Theorie ins Spiel gebracht: Der Ex-Polizist war Jäger in dem Waldgebiet, in dem Ursula entführt worden ist, sein Ford Transit soll am Abend der Entführung dort gesehen worden sein. W. sei handwerklich begabt, um eine Gefängniskiste wie im Fall Ursula Herrmann zu bauen. Zudem soll der Polizist von seiner Persönlichkeit her in der Lage zu einem solchen Verbrechen gewesen sein. W. starb 1996.

Doch am Dienstag stellte sich alles anders dar. Der Arzt Jürgen W. hat eine Verwicklung seines Bruders Harald in den Fall Ursula massiv bestritten: "Mein Bruder war nicht zum Verbrecher veranlagt - weder körperlich noch logistisch." Ein guter Freund äußerte sich ähnlich und fügte hinzu: "So eine abscheuliche Tat hätte ich nie gedeckt."

Harald W. hatte 1974 im Dienst einen Bauchdurchschuss erlitten und musste mehrfach operiert werden. Während der fünf Jahre andauernden Ermittlungen habe sein Bruder dann zunehmend Alkoholmissbrauch betrieben. Harald W. starb an einem schweren Leberschaden.

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Der Bruder und der frühere Streifenpartner bestritten auch, dass Harald W. handwerklich begabt war. Übereinstimmend sagten sie, dass Harald W. am Morgen des 15. September 1981 - dem Tag der Entführung - einen Rehbock im Jagdgebiet "Weingarten" geschossen habe.

Wie ebenfalls herauskam, wurde Harald W. nicht rechtskräftig wegen Dienstvergehen verurteilt. Einer Bestrafung wegen Körperverletzung folgte in der zweiten Instanz ein Freispruch.

Für den Hauptangeklagten Werner M. bedeutet all dies nichts Gutes. Wenn letztlich keine vernünftigen Zweifel bestehen, bliebe nur seine Verurteilung. Von Holger Sabinsky

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