NS-Kollaborateur Faber wird nicht ausgeliefert
Der NS-Kollaborateur Klaas Carel Faber wird nicht an die Niederlande ausgeliefert. Das entschied die Münchner Generalstaatsanwaltschaft am Mittwoch.
Hintergrund ist der Behörde zufolge ein Beschluss des Oberlandesgerichts München, wonach die von den Niederlanden verlangte Auslieferung zur Strafverfolgung rechtswidrig sei. Der in Ingolstadt lebende Faber habe nicht die dafür notwendige Zustimmung erklärt, hieß es zur Begründung.
Die Niederlande hatten kürzlich einen europäischen Haftbefehl gegen Faber ausgestellt. Der inzwischen 88-Jährige wurde im Jahr 1947 wegen Mordes an KZ-Gefangenen und seiner Mitgliedschaft in der SS während der deutschen Besatzungszeit zunächst zum Tode verurteilt.
Das Urteil wurde im Jahr 1948 zu einer lebenslangen Haftstrafe umgewandelt. Im Jahr 1952 gelang es Faber, aus dem Gefängnis zu flüchten und sich nach Deutschland abzusetzen. dapd
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