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Kirche
25.06.2021

Missbrauchsvorwürfe gegen Dekan: Anwalt macht Bistum Augsburg schwere Vorwürfe

Dunkle Wolken hängen über dem katholischen Dekanat Memmingen, zu dem auch die Kirche Sankt Josef gehört. Wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs ermittelte die Staatsanwalt gegen einen Geistlichen.
Foto: Uwe Hirt

Exklusiv Die Staatsanwaltschaft hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den leitenden katholischen Kleriker eingestellt. Nun macht dessen Anwalt dem Generalvikar des Bistums schwere Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hat ihr Ermittlungsverfahren gegen den bisherigen Memminger Pfarrer und Dekan, das ist ein leitender katholischer Kleriker, eingestellt. Das bestätigte sie unserer Redaktion am Freitag. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte auf Anfrage: "Es hat sich kein Anhaltspunkt dafür ergeben, dass es nicht einvernehmlich war." Demnach sei auch kein strafbares Handeln festzustellen. Ihm zufolge habe sich eine Frau "spirituell" zu dem Geistlichen hingezogen gefühlt. Von einer Beziehung könne man gleichwohl aber eher nicht sprechen. Schwerpunktmäßig gehe es um das Jahr 2019.

Die Staatsanwaltschaft Memmingen hatte zuvor erklärt, das sich der Geistliche "über Jahre hinweg durch mehrere sexualbezogene Handlungen, die gegenüber einer Person erfolgt sein sollen, strafbar gemacht" haben könnte. Das Bistum Augsburg hatte sie verständigt und vor gut zwei Wochen selbst mitgeteilt, den Geistlichen „mit sofortiger Wirkung“ von seinem Amt als Pfarrer und Dekan entpflichtet zu haben. Damit sei er von allen seinen Aufgaben freigestellt. Zudem hatte das Bistum erklärt, es gehe um "einen sehr ernst zu nehmenden Vorwurf des sexuellen Missbrauchs gegen den Priester". Und weiter: „Die zu Protokoll gegebenen Aussagen in diesem uns bekannt gewordenen Fall erschüttern uns zutiefst."

Der Anwalt des Geistlichen macht dem Bistum schwere Vorwürfe: Er habe den Verdacht, sein Mandat habe beschädigt werden sollen

Der Anwalt des Geistlichen, Florian Schwarz, sagte am späten Vormittag auf Anfrage: Bevor er sich zum Fall äußere, wolle er erst die schriftliche Erklärung der Staatsanwaltschaft abwarten. Am Nachmittag äußerte er sich dann doch und bestätigte die Informationen des Sprechers der Staatsanwaltschaft: Gegenstand des Ermittlungsverfahrens seien Handlungen "zwischen meinem Mandanten und einer zum damaligen Zeitpunkt längst erwachsenen Frau" gewesen, die "schwerpunktmäßig im Jahr 2019 stattgefunden hatten". Anhaltspunkte, "dass irgendetwas gegen den Willen dieser Frau stattgefunden hätte, waren ausweislich des Ergebnisses der staatsanwaltschaftlichen Untersuchung nicht ersichtlich". Sein Mandat sei rehabilitiert.

Schwere Vorwürfe machte Schwarz dem Bistum Augsburg und vor allem dem Generalvikar Harald Heinrich: "Völlig unverständlich und befremdlich ist allerdings die Presseerklärung des Generalvikariats die Einleitung des Ermittlungsverfahrensbetreffend. Unter eklatanter Verletzung der ihm als Dienstvorgesetztem obliegenden Fürsorgepflicht hat Generalvikar Heinrich in seiner Presseerklärung vom 10.06.2021 für eine Vorverurteilung meines Mandanten gesorgt, ohne dass hierdurch eine Förderung der Aufklärung der gegen meinen Mandanten erhobenen Vorwürfe zu erwarten gewesen wäre." Es dränge sich vielmehr der Verdacht auf, "dass vorrangiges Ziel dieser Erklärung war, die Person meines Mandanten über das unvermeidliche Maß hinaus zu beschädigen".

Unklar ist, welche Konsequenzen von kirchlicher Seite auf den Geistlichen zukommen. Entsprechend der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche und den kirchenrechtlichen Normen in diesem Fall hatte der Bischof von Augsburg, Bertram Meier, die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom informiert und um Entscheidung gebeten. Die vom Kirchenrecht in solchen Fällen vorgesehene kanonische Voruntersuchung sei eingeleitet worden, hieß es.

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Das Bistum Augsburg weist die Vorwürfe des Anwalts zurück

Bevor sich Anwalt Schwarz zu Wort meldete, hatte sich am Freitagnachmittag das Bistum Augsburg geäußert. Die Diözese habe die Nachricht von der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Geistlichen, der wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs vor wenigen Wochen bis auf Weiteres von seinen Ämtern entpflichtet worden war, zur Kenntnis genommen, erklärte es. "Das laufende kirchenrechtliche Verfahren bleibt von dieser Entscheidung der staatlichen Ermittlungsbehörden unberührt." Denn das Kirchenrecht bewege sich in einem anderen Rechtsrahmen als das staatliche Recht und folge daher zum Teil auch anderen Fragestellungen. "Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen wird nach wie vor – weiterhin auf der Grundlage der Unschuldsvermutung - nach der finalen Prüfung des Falls durch die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom entschieden."

Am Abend wies dann das Bistum die Vorwürfe des Anwalts entschieden zurück. Ulrich Bobinger, Kommunikationschef der Diözese, sagte: „Das Bistum Augsburg hat gemäß der kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gehandelt. Die Identität des beschuldigten Geistlichen ist seitens der Diözese zu keinem Zeitpunkt preisgegeben worden.“

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