Online-Zugriff braucht Regeln
Trojaner und Datenschutz
Bayerns Sicherheitsbehörden haben sich beim Einsatz des technisch fragwürdigen „Bayerntrojaners“ keiner illegaler Methoden bedient. Das ist zweifellos die gute Nachricht aus dem Prüfbericht des Datenschutzbeauftragten Thomas Petri. Und doch ist dieses erfreuliche Resümee kein Persilschein für Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Schließlich kann man nicht auf die Charakterfestigkeit jedes Einzelnen bauen, der Zugriff auch auf unrechtmäßige Funktionen dieser sensiblen Überwachungstechnik hat – oder sich gar illegal verschafft. Dazu sind die technischen Möglichkeiten, die eine externe Kontrolle über einen privaten Computer bietet, viel zu weitreichend. Petri hat deshalb recht, wenn er glasklare rechtliche Regelungen sowie eine nicht um illegale Funktionen erweiterbare Software zur zwingenden Voraussetzung erklärt.
Die schwarz-gelbe Regierungskoalition sollte nun der Versuchung widerstehen, das umstrittene Thema im Wahlkampf zur Profilierung zu nutzen – und eine pragmatische Lösung suchen. Auf eine Überwachung der Online-Kommunikation komplett zu verzichten, wäre die schlechteste Lösung. Die Polizei braucht den Online-Zugriff, aber mit klaren Regeln.
Die Diskussion ist geschlossen.