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München
07.09.2010

Brunner-Prozess: Anwälte legen Revision ein

Das Münchner Landgericht hat den gewaltsamen Tod des Managers Dominik Brunner mit harten Strafen geahndet. Doch ob es bei dem strengen Urteil bleibt ist offen: Die Anwälte wollen es anfechten.

Der Fall Dominik Brunner wird die Gerichte möglicherweise noch länger beschäftigen. Die Anwälte des wegen Mordes an Brunner verurteilten Markus S. haben Revision eingelegt.

"Ich sehe das Mordmerkmal niedriger Beweggrund nicht nachgewiesen", sagte Anwalt Maximilian Pauls am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.

Das Landgericht München I hatte den 19-jährigen Markus S. am Montag zu neun Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt, nur zwei Monate weniger als die höchstmögliche Jugendstrafe. Sebastian L. (18) bekam sieben Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge. Auch seine Anwälte wollen das Urteil nicht akzeptieren. "Wir werden auf jeden Fall Revision einlegen", sagte Anwalt Roland Autenrieth. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil prüfen.

Nach Ansicht von Autenrieth stimmt zwar die Bewertung von Sebastian L.s Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. "Aber dann müsste man den zweiten Schritt gehen und das in der Höhe der Strafe berücksichtigen." Diese sei zu hoch. "Abschreckung ist nichts, was im Jugendverfahren Platz hat", ergänzte er.

Nach Auffassung des Gerichts wollten sich die jungen Männer an Brunner rächen, weil er sich schützend vor von ihnen bedrohte Schüler gestellt hatte. "Mein Mandant hat nicht aus Rache für das Einmischen Brunners gehandelt, sondern handlungsleitend war die Reaktion auf den ersten Schlag von Herrn Brunner", sagt Pauls. Brunner hatte als erster Markus S. ins Gesicht geschlagen, nach Ansicht des Gerichts zur Abwehr eines drohenden Angriffs. Danach gingen Markus S. und Sebastian L. massiv auf ihn los.

Die Auseinandersetzung hatte laut Pauls zwei Abschnitte: Zuerst hätten beide Brunner verletzen wollen. Erst als Brunner am Boden lag und Markus S. ihn mit dem Fuß gegen Kopf und Bauch trat, habe es einen bedingten Tötungsvorsatz gegeben. Es sei aber durch die Rechtsmedizin nicht zu klären gewesen, wann genau der körperliche und psychische Stress das tödliche Herzkammerflimmern auslöste. Deshalb sei seinem Mandanten Brunners Tod nur als Folge der Körperverletzung zuzurechnen - nach dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten".

Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist erst im nächsten Jahr zu erwarten, sofern die Anwälte die Revision aufrechterhalten. Denn zuerst muss das Gericht binnen neun Wochen sein Urteil begründen, dann haben die Anwälte einen Monat Zeit für ihre Revisionsbegründung - oder einen Rückzieher. lb

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