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Baurecht
30.05.2017

Noch immer droht dem Norwegerhaus der Abriss

Das Norwegerhaus in Eching am Ammersee. Ob es abgerissen werden muss oder nicht, darüber wird seit zehn Jahren gestritten.
Foto: Julian Leitenstorfer

Seit zehn Jahren kämpft der Eigentümer der einstigen Künstlervilla am Ammersee um deren Erhalt

Der Rasen ist sauber gemäht, die Blumenbeete sind von Unkraut befreit, aber im Kies der Auffahrt wächst Gras und das Haus mit seiner dunkelroten Holzverschalung wirkt verlassen. Das „Norwegerhaus“ in Eching am Ammersee hat seine Denkmalschutzeigenschaften wegen Sanierungsarbeiten, die über das Genehmigte hinausgingen, verloren: Seit 2007 fordert das Landratsamt Landsberg seinen Abriss.

Doch zurück zum Anfang eines seit Jahren schwelenden Verwaltungs- und Rechtsstreits um das einstige Künstleranwesen am Kaaganger. 1999 kauft der Münchner Dieter Claus Vogt die sogenannte Wielandshütt’. Anfang des vergangenen Jahrhunderts hatte sich der Maler Beat Wieland dort niedergelassen und in mehreren Bauabschnitten ein Haus im Norwegerstil errichtet. Weitere Künstler siedelten sich an, der Echinger Malerwinkel entstand. 1999 ist das denkmalgeschützte Haus in desolatem Zustand. Mit Teilgenehmigungen vom Landratsamt macht Vogt sich daran, das Haus zu sanieren. Er tut dies nach Auffassung der Denkmalschützer aber zu gründlich. Kritische Punkte sind unter anderem, dass in einem Teilbereich das Dach erhöht, der Fußboden nivelliert und im Inneren Mauern entfernt wurden. Es habe sich um teerhaltiges Dämmmaterial gehandelt, erläutert Vogt. „Es war ein Fehler“, gibt er zu, verweist aber darauf, dass die Fassade original geblieben sei: die ochsenblutrote Beplankung, die Fenster und Türen.

Nach Auffassung der Behörden ist die historische Substanz jedoch fast vollständig beseitigt. 2007 wird die Denkmaleigenschaft aberkannt. Für die Baubehörde in Landsberg stellt der Umbau nun einen ungenehmigten Neubau im Außenbereich dar: Als Konsequenz wird der Abriss gefordert. Gegen diese Beseitigungsanordnung geht Vogt vor. Gestritten wird über mehrere Instanzen mit wechselseitigem Erfolg. 2014 bestätigt der Verwaltungsgerichtshof die Abrissverfügung. 2015 kommt die Gemeinde Eching ins Spiel: Der Eigentümer beantragt den Erlass einer Außenbereichssatzung. Damit lässt sich unter bestimmten Voraussetzungen Bauen im Außenbereich regeln. Und der Gemeinderat entscheidet 2015 nach kontroverser Diskussion, dieses Planungsinstrument einzusetzen – das Haus gilt den Echingern als ortsbildprägend. Parallel dazu wendet sich Vogt an den Petitionsausschuss des Landtages. Dann, 2016, erklärt sich der Eigentümer gegenüber dem Landratsamt bereit, das Haus abzureißen: Er fürchtet eine sogenannte Ersatzvornahme und ein Zwangsgeld durch das Landratsamt.

Vogt hofft aber immer noch auf eine andere Lösung. Und die scheint mit der Außenbereichssatzung in Sicht, die heuer im Februar beschlossen wird. Gegenüber dem Eigentümer sichert sich die Gemeinde in dem Zusammenhang mit einem Vertrag ab. Vogt verpflichtet sich zu Rückbaumaßnahmen und dazu, das Haus dann nicht mehr zu verändern, was im Grundbuch eingetragen wird. Auch der Petitionsausschuss spricht sich für den Erhalt der Wielandshütt’ aus. Das Landratsamt beanstandet aktuell jedoch die Satzung rechtsaufsichtlich: Die Gemeinde muss die Satzung aufheben. Ob Eching gegen diesen Bescheid klagen wird, wird laut Bürgermeister Siegfried Luge derzeit geprüft.

„Die Gemeinde wünscht, dass es stehen bleibt, der Petitionsausschuss wünscht, dass es stehen bleibt“, sagt Vogt und fragt sich, warum sein Fehler nicht „geheilt“ werden kann.

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