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27.11.2006

Prozess um Bayerns Kopftuch-Verbot

Das Bayerische Verfassungsgericht verhandelt über eine Klage gegen das Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen an bayerischen Schulen.
Foto: DPA

München (lb). Erstmals wird ein Landesgesetz zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen verfassungsrechtlich geprüft. In mündlicher Verhandlung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München am Montag eine Popularklage gegen des entsprechende Gesetz erörtert. Das Urteil soll im Januar fallen.

München (lb). Erstmals wird eines der in mehreren Bundesländern erlassenen Gesetze zum Kopftuch-Verbot für muslimische Lehrerinnen verfassungsrechtlich geprüft. In mündlicher Verhandlung hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München am Montag eine Popularklage gegen des entsprechende Gesetz erörtert, das der Bayerische Landtag im November 2004 beschlossen hatte. Die Islamische Religionsgemeinschaft in Berlin hatte die Klage eingereicht. Sie sieht durch die Vorschriften die Religionsfreiheit der Muslime massiv beeinträchtigt.

Das Gericht will sein Urteil am 15. Januar 2007 bekannt geben. Das haben die Richter am Montag nach der mündlichen Verhandlung mitgeteilt.

Die Islamische Religionsgemeinschaft sieht unter anderem auch den Gleichheitsgrundsatz verletzt, weil das Kopftuch verboten sei, die Ordenstracht von Nonnen an Bayerns Schulen aber weiter zulässig bleibe. Mit solchen Gesetzen tue man den Millionen von Muslimen in Deutschland unrecht, weil man sie in die Nähe von Verfassungsfeinden rücke, sagte Kläger-Anwalt Jürgen Weyer. Der Bayerische Landtag hatte das Gesetz mit den Stimmen der CSU-Mehrheit beschlossen, um die Schüler im Freistaat vor möglicher politischer Beeinflussung durch islamische Fundamentalisten zu schützen. SPD und Grüne hatten das Gesetz abgelehnt.

Der Landtag und die Staatsregierung haben in ihren Stellungnahmen an das Gericht Zweifel geltend gemacht, dass die Berliner Organisation überhaupt zur Einreichung einer Popularklage in Bayern berechtigt sei. Unabhängig davon sei die Klage unbegründet. Eine Kopftuch tragende Lehrerin sei nicht in der Lage, die verfassungsmäßigen Bildungs- und Erziehungsziele, insbesondere die Gleichberechtigung von Frau und Mann, glaubhaft zu vermitteln und zu verkörpern, argumentieren Landtag und Staatsregierung.

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