Pumuckl-Zeichnerin gewinnt Prozess
München (lby) - Der Bayerische Rundfunk (BR) darf künftig die Kindersendung "Pumuckl TV" nicht mehr ausstrahlen. Außerdem drohen dem Sender und der Produktionsgesellschaft Infafilm erhebliche Nachzahlungen an die Zeichnerin Barbara von Johnson, die die Figur des "Pumuckl" vor über 30 Jahren entworfen hat. Das Landgericht München I gab am Mittwoch einer entsprechenden Klage Johnsons statt.
München (lby) - Der Bayerische Rundfunk (BR) und die Produktionsfirma Infafilm müssen sich auf Nachzahlungen an die ursprüngliche Zeichnerin des Kobolds Pumuckl einstellen. Barbara von Johnson setzte sich nach jahrelangem Zivilrechtsstreit durch. Das Landgericht München I entschied am Mittwoch, dass Sender und Produktionsfirma unter anderem die Kindersendung "Pumuckl TV" und den Spielfilm "Meister Eder und sein Pumuckl" nur mit Zustimmung der Zeichnerin nutzen dürfen.
Für die Vergangenheit sprach das Gericht ihr einen finanziellen "Fairnessausgleich" nach dem Bestsellerparagrafen des Urhebergesetzes zu. Über die Höhe wird entschieden, wenn BR und Produktionsfirma Auskunft über den mit Pumuckl erzielten Gewinn gegeben haben (Az.: 21 O 553/03). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Johnson hat als Zwanzigjährige im Auftrag der Pumuckl-Erfinderin und Kinderbuchautorin Ellis Kaut dem rothaarigen Klabautermann seine unverwechselbare Gestalt mit den abstehenden Ohren und den übergroßen Händen und Füßen verliehen. Von Beginn der 80er Jahre an ließ Kaut die Figur von ihrem Schwiegersohn Brian Bagnall zeichnen. Damals begann auch der Siegeszug von Meister Eders Kobold auf der Leinwand und dem Bildschirm.
Johnson klagte auf Nachbesserung ihrer Pauschalvergütungen und Unterlassung aller nicht ausdrücklich von ihr genehmigten Nutzungen des Pumuckl. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts gab ihr in vollem Umfang Recht. Sender und Produktionsfirma haben laut Urteil ohne Rücksprache mit der Zeichnerin den Spielfilm "Meister Eder und sein Pumuckl" produziert. Auch für die Nutzung der Figur im Internet, auf Geschäftspapier und im "Pumuckl TV" mit mehr als 400 Kindersendungen wurde nie eine Genehmigung erteilt. Die Erlaubnis für Fernsehspots mit Pumuckl ist Ende 2005 abgelaufen, trotzdem wurden sie in diesem Jahr weiter produziert.
Die Gerichtsentscheidung bejaht auch die Voraussetzungen für einen Fairnessausgleich nach dem Urhebergesetz. Danach besteht ein Anspruch auf Anpassung der finanziellen Leistung, wenn ein "auffälliges Missverhältnis" zwischen der ursprünglichen Vergütung und dem "unvorhersehbaren Erfolg" eines Werks besteht. BR und Infafilm wurden zur Auskunft über die Gewinne aus den früheren Fernsehserien "Meister Eder und sein Pumuckl" und "Pumuckls Abenteuer" sowie den Spielfilm "Pumuckl und der blaue Klabauter" verpflichtet. Daran wird sich der finanzielle Nachschlag für Barbara von Johnson bemessen.
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