Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Rasenden Beckenbauer gedeckt: Polizist entlassen

03.08.2006

Rasenden Beckenbauer gedeckt: Polizist entlassen

München (dpa/lby) ­ Die Vertuschung einer Tempoüberschreitung des FC-Bayern-Präsidenten Franz Beckenbauer hat einen Polizisten aus Erding die Beamtenstellung gekostet. Das Verwaltungsgericht München hat am Donnerstag den 42 Jahre alten Kriminaloberkommissar wegen eines "äußerst schweren Dienstvergehens" entlassen.

Das Urteil billigte dem Familienvater einen Übergangsbetrag von 75 Prozent seines Ruhegehalts auf die Dauer von sechs Monaten zu. Der weiter gehende Vorwurf, auch im Fall des ehemaligen FC-Bayern-Spielers Michael Ballack die Vertuschung einer Verkehrssünde versucht zu haben, wurde wegen unzureichender Beweislage fallen gelassen (Az.: M 19 D 06.29). Der 42-Jährige hat Berufung angekündigt.

Fußball-"Kaiser" Beckenbauer hatte am 10. Juni 2005 in einem Fahrzeug des FC Bayern an einer Baustelle in München die zulässige Höchstgeschwindigkeit um knapp 40 km/h überschritten. Der Fuhrparkleiter des Fußballclubs fragte bei dem Oberkommissar und ehrenamtlichen Mitglied des Ordnungsdienstes an, was sich da machen ließe.

Nach Rücksprache mit einem Münchner Kollegen, der sich wiederum mit einem Sachbearbeiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats beriet, tippte der Beamte auf dem Dienstcomputer ein Schreiben unter dem Namen eines stellvertretenden Dienststellenleiters, wonach der Wagen des FC Bayern der Kriminalinspektion Ingolstadt für "Überwachungszwecke" zur Verfügung gestellt worden sei. Das Tempo sei bei einem Einsatz überschritten worden.

Das Verfahren wegen der Ordnungswidrigkeit gegen Beckenbauer wurde eingestellt, ihm blieben Bußgeld und einmonatiges Fahrverbot erspart. Der Oberkommissar wurde im Dezember 2005 wegen Urkundenfälschung per Strafbefehl rechtskräftig zu acht Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Seither war er vom Dienst suspendiert.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.