Revision gegen zweites Karolina-Urteil beantragt
Dillingen (dpa) - Die Verteidiger der beiden zu lebenslanger Haft verurteilten Täter wegen des Mordes an der dreijährigen Karolina haben Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) beantragt. Die Mutter des Kindes war wegen Mordes durch Unterlassen, ihr damaliger Freund wegen Mordes und der besonderen Schwere der Schuld verurteilt worden. Sollte der BGH die Revision zulassen, müsste die Tat um den grauenvollen Tod des Mädchens ein drittes Mal verhandelt werden.
Rechtsanwalt Georg Zengerle (Dillingen) sagte am Donnerstag der dpa, er rechne mit einer Ablehnung des Revisionsantrages. Mit dem formal-juristischen Schritt wolle er sich den Weg zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte offen halten.
Zengerle hatte schon vor Beginn des ersten Revisionsprozesses dagegen protestiert, dass der BGH das Revisions-Verfahren von Memmingen an das Landgericht München II verwiesen hatte. Zusätzlich wolle er überprüfen lassen, ob von ihm gestellte zusätzliche Beweisanträge im Revisionsverfahren zu Recht abgelehnt worden seien.
Karolina war Anfang 2004 von den Verurteilten gequält, geschlagen und misshandelt worden. Beide hatten das bewusstlose und nackte Mädchen in einer Damentoilette des Weißenhorner Krankenhauses abgelegt, das Kind starb wenig später. Die Täter waren geflüchtet. Tage später waren sie in Italien gefasst und ausgeliefert worden. Im ersten Verfahren waren Mutter und Freund wegen Körperverletzung mit Todesfolge nur zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Diese Urteile hob der BGH jedoch auf, das Landgericht München II verhängte dann lebenslange Haftstrafen.
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