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Stiller Feiertag
02.04.2010

Verstöße gegen das Musikverbot am Karfreitag

Disco. Bild: Archiv
Foto: DPA

In der Nacht zum Karfreitag hat es mehrere Verstöße gegen den gesetzlichen Schutz dieses sogenannten stillen Feiertags gegeben. Dabei ging es um das Abspielen von Musik nach Mitternacht.

In der Nacht zum Karfreitag hat es mehrere Verstöße gegen den gesetzlichen Schutz dieses sogenannten stillen Feiertags gegeben. Dabei ging es um das Abspielen von Musik nach Mitternacht.

Dies ist am Karfreitag, dem nach christlichem Glauben Todestag Jesu, nicht erlaubt. Bei Kontrollgängen registrierte die Polizei in Oberfranken mindestens ein Dutzend Gaststätten, in denen weitergefeiert wurde. Die Betreiber erhielten Ordnungswidrigkeitsanzeigen.

Die neun stillen Feiertage im Jahr sind ein stetiger Streitpunkt in der schwarz-gelben Koalition in Bayern. Während die FDP-Fraktion eine Lockerung des sogenannten Tanzverbots und eine Verschiebung der Frist von Mitternacht auf 3.00 Uhr morgens fordert, lehnt dies die CSU mit Verweis auf den Schutz religiöser Empfindungen strikt ab. Am Karfreitag werde des Sterbens Christi gedacht, das vertrage sich nicht mit Party pur, argumentiert die CSU-Fraktion.

Als "Stille Feiertage" definiert sind Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie der Heilige Abend ab 14.00 Uhr. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, die nicht dem ernsten Charakter dieser Tage entsprechen, sind verboten. Sportveranstaltungen sind, mit Ausnahme von Karfreitag und Buß- und Bettag, erlaubt.

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