Stromzähler manipuliert? LEW-Kunde wehrt sich
Wollte ein LEW-Kunde mit einem illegalen Trick seine Stromrechnung senken? Vor dem Augsburger Amtsgericht hat sich der Verbraucher gewehrt.
Man könnte einfach Strom einsparen, um die Stromrechnung zu senken. Immer wieder versuchen Kunden von Stromanbietern aber auch, mit fragwürdigen Mitteln Geld zu sparen. Im Internet kursieren zahlreiche Anleitungen, wie man mit einem starken Magneten angeblich den Stromzähler bremsen kann. Diese Methode ist aber nicht nur strafbar, sondern birgt auch viele Tücken. In einem Fall, in dem ein solcher Manipulationsverdacht im Raum stand, hat das Augsburger Amtsgericht jetzt einem Kunden recht gegeben.
Stromrechnung wurde plötzlich teurer
Bei dem Kunden aus dem Landkreis Augsburg war die Jahresabrechnung des regionalen Stromanbieters Lechwerke (LEW) plötzlich deutlich teurer als in den Jahren zuvor. Der Grund: Der Stromzähler hatte einen um 40 Prozent erhöhten Verbrauch registriert. Als im darauffolgenden Jahr der Stromverbrauch noch einmal anstieg, wurde der Zähler überprüft. Das Ergebnis der Kontrolle: Ein im Gerät eingebauter Bremsmagnet war geschwächt. Deshalb lief der Zähler schneller als normal. Der Kunde wollte deshalb weniger bezahlen und verklagte vor dem Augsburger Amtsgericht den Stromanbieter. Das Unternehmen wollte darauf allerdings nicht eingehen – und hielt entgegen, dass der Stromzähler von dem Kläger manipuliert worden sein müsse.
Tatsächlich kann eine Fehlfunktion dieser Art mit einer Manipulation zusammenhängen. Wenn ein Magnet am Zähler-Gehäuse angebracht wird, kann der zunächst die Drehungen der Scheibe bremsen. In der Regel verwandelt sich dieser Erfolg jedoch in kurzer Zeit in einen Nachteil. Durch die magnetische Kraft geht nämlich der Bremsmagnet im Inneren des Gehäuses kaputt – und plötzlich dreht sich der Zähler deutlich schneller.
Vor einigen Jahren bemerkten die Stadtwerke Ulm eine ganze Serie solcher Fälle. Kunden in Ulm, Neu-Ulm und Senden konnten damals entsprechende Manipulationen nachgewiesen werden. Einige wurden später deshalb auch angezeigt und unter anderem wegen Betrugs bestraft.
Defekter Bremsmagnet kann andere Ursachen als Manipulation haben
In dem Zivilprozess in Augsburg entschied das Gericht nun für den Stromkunden. Die Richterin hatte zuvor den Mitarbeiter der Prüfstelle der LEW als Zeugen gehört. Letztlich sah es das Gericht aber nicht als erwiesen an, dass der Zähler manipuliert wurde. Im Urteil (Aktenzeichen 72 C 5458/14) heißt es, der Bremsmagnet könnte auch auf andere Weise geschwächt worden sein. Etwa durch einen Blitzeinschlag, eine Überspannung oder einen Kurzschluss.
Für den Kunden ist die Entscheidung des Gerichts erfreulich. Für den Stromanbieter dagegen eher weniger: Er muss eine neue Rechnung erstellen, die sich an der letzten Abrechnung orientiert, als der Zähler noch korrekt arbeitete. Das heißt, es wird für den Kunden nun deutlich günstiger. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts inzwischen auch rechtskräftig.
Bei den Lechwerken heißt es, das Urteil des Amtsgerichts sei eine Einzelfallentscheidung. Unternehmenssprecher Ingo Butters sagt, die Lechwerke gingen regelmäßig solchen Verdachtsfällen nach. Immer wieder gelinge es dabei auch, Manipulationen an Stromzähler nachzuweisen. Solche Fälle würden von den Lechwerken auch konsequent zur Anzeige gebracht – in der Vergangenheit habe es deshalb mehrere Verurteilungen gegeben.
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