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17.05.2006

Vermieter unterließ Hilfe für Karolina

München (dpa) - Trotz tagelanger Misshandlungen der kleinen Karolina ist der im selben Haus lebende Vermieter dem Kind nicht zu Hilfe gekommen. "Wenn Sie damals etwas gesagt hätten, wäre die Kleine nicht tot", warf der Vorsitzende Richter Walter Weitmann dem Zeugen am Mittwoch vor dem Landgericht München II vor.

"Selbst mit drei Promille haben Sie sehen müssen, dass dieses Kind nur noch vegetiert." Gegen den Mann war nach dem Tod Karolinas ermittelt worden. Das Verfahren wurde aber eingestellt, da er als schuldunfähig eingestuft wurde.

In der Neuauflage des Prozesses müssen sich die 27-jährige Mutter und ihr 32-jähriger Ex-Freund wegen Mordes verantworten. Der damals drogenabhängige türkischstämmige Mann hatte das Mädchen vom Neujahrstag 2004 an in einem tagelangen Martyrium zu Tode gequält, ohne dass die Mutter ihn daran hinderte. Schließlich legte das Paar das leblose und von Wunden übersäte Mädchen in der Damentoilette des Krankenhauses Weißenhorn ab und flüchtete.

Er habe die Dreijährige weinend und kahl geschoren gesehen und gefragt, was das solle, sagte der 57-jährige Vermieter des Paares vor Gericht. Die Mutter und ihr damaliger Freund hätten jedoch mit den Schultern gezuckt. Damit habe er sich zufrieden gegeben, "da mich die Sache nichts anging". Der Türke habe auch davon gesprochen, dass das Kind wegkommen sollte, es sei jedoch von einem Heim die Rede gewesen, hatte der Zeuge in früheren Befragungen eingeräumt. Er habe allerdings Befürchtungen gehabt, dass etwas geschehen sein könnte. Er habe das Kind im ganzen Haus gesucht, es jedoch nicht gefunden.

Als Zeugin wurde auch die Ex-Freundin des angeklagten Türken gehört, mit der er eine jetzt zwölfjährige Tochter hat. "Wir haben uns auf die Tochter gefreut", gab die 36-Jährige an, die bis etwa einen Monat vor der Tat mit ihm zusammengelebt hatte. Der Mann sei nicht aggressiv gewesen und habe sein eigenes Kind gut behandelt. Es habe Auseinandersetzungen gegeben, die jedoch nur verbal geführt worden seien.

In dem neuen Prozess geht es vor allem um die Frage, ob die Dreijährige vorsätzlich getötet wurde. Das Landgericht Memmingen hatte das Paar vor gut einem Jahr lediglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Der Mann bekam zehn Jahre und drei Monate, die Frau fünfeinhalb Jahre Haft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil nach dem Revisionsantrag der Staatsanwaltschaft als zu milde auf. In dem neuen Prozess drohen den beiden eine Verurteilung wegen Mordes und höhere Strafen. Am ersten Prozesstag am Montag hatte die Mutter ihrem Ex-Freund erneut die Hauptschuld zugewiesen. Sie habe sich gegen den gewalttätigen Mann nicht durchsetzen können.

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