Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Winterreifenpflicht: Winterreifen: Keine Kontrollen in Bayern

Winterreifenpflicht
03.12.2010

Winterreifen: Keine Kontrollen in Bayern

Winterreifenpflicht gilt ab Samstag
Foto: DPA

Die von Samstag an geltende Winterreifenpflicht wird im schneereichsten Bundesland Bayern nicht eigens überwacht - die Polizei hat anderes zu tun.

Es werde keine Schwerpunktkontrollen geben, hieß es am Freitag übereinstimmend bei den südbayerischen Polizeipräsidien in München, Ingolstadt und Rosenheim. "Wir haben anderes zu tun", sagte ein Sprecher.

Für eigene Kontrollen zur Einhaltung der Winterreifenpflicht fehlten in den Dienststellen schlicht die Kapazitäten, erläuterten die Polizisten. Auch gebe es von den übergeordneten Behörden dazu bislang keine Anweisungen. Allerdings werde bei den üblichen Verkehrskontrollen auf die neue Regelung geachtet. Auch bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen werde berücksichtigt, ob Winterreifen aufgezogen waren.

Die Winterreifenpflicht war am Freitag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Demnach müssen vom Wochenende an bei Schnee, Eis und Matsch alle Autos Winterreifen oder Allwetterreifen mit dem Matsch- und Schneesymbol haben. Wegen des heftigen Wintereinbruchs sind derzeit allerdings vielerorts Winterreifen ausverkauft.

Wer nun bei Winterwetter und glatten Straßen mit Sommerreifen erwischt wird, soll 40 statt bisher 20 Euro bezahlen. Dabei wird der Fahrer belangt, nicht der Halter. Behinderungen im Winterverkehr durch unpassende Reifen werden mit 80 Euro geahndet. Zuletzt hatten besonders Lastwagen, die mit Sommerreifen unterwegs waren und im Schneetreiben quer standen, für viel Ärger bei Autofahrern gesorgt. Für die Neuregelung wurde die Straßenverkehrsordnung geändert.

Bundesverkehrsminister Ramsauer appellierte an die Autofahrer, Winterreifen aufzuziehen. dpa

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.