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  3. Cannabis Teil-Legalisierung: Erste Gefangene profitieren von Straferlass bei Cannabis-Delikten

Cannabis Teil-Legalisierung
09.04.2024

Erste Gefangene profitieren von Straferlass bei Cannabis-Delikten

Die Teil-Legalisierung von Cannabis ist Realität, doch längst nicht alle rechtlichen Fragen sind geklärt.
Foto: Fabian Sommer, dpa

In Bayern sind bereits 24 Menschen wieder auf freiem Fuß, die zuvor wegen Cannabis-Delikten verurteilt worden. Zu verdanken haben sie das dem neuen Gesetz.

Mit Inkrafttreten des umstrittenen Cannabis-Gesetzes des Bundes zum 1. April sind in Bayern bereits 24 Strafgefangene aus der Haft entlassen worden. Das teilte das Justizministerium am Dienstag mit. Gleichzeitig gab das Gesundheitsministerium bekannt, welche Bußgelder in Bayern bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen.

Von dem sofortigen Straferlass profitieren Personen, "die ausschließlich wegen künftig nicht mehr strafbarer oder bußgeldbewehrter Handlungen" verurteilt worden waren – also wegen bestimmter Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz im Zusammenhang mit Cannabis. Diese Strafentlassenen können von der zuständigen Staatsanwaltschaft dann auch prüfen lassen, ob die entsprechende Eintragung im Bundeszentralregister getilgt werden kann.

Justizminister Georg Eisenreich (CSU): Bundesregierung belastet Justiz unnötig

Mit ihrer vorzeitigen Entlassung können außerdem Strafgefangene rechnen, die unter anderem wegen Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis verurteilt wurden. Diese "Mischfälle" werden nach Aussage einer Ministeriumssprecherin allerdings erst in etwa einem halben Jahr abgearbeitet sein. Das Verfahren, das mit der Neufestsetzung einer Strafe endet, sei sehr aufwendig – weil diese "Mischfälle" erst identifiziert werden müssen und dann in jedem einzelnen Fall geprüft werden muss, welcher Anteil der Strafe auf Cannabis, welcher auf andere, weiterhin strafbare Delikte entfällt. 

Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) übt in diesem Zusammenhang erneut Kritik an der Bundesregierung: "Der Zusatzaufwand durch das Cannabis-Gesetz ist für die Justiz enorm. Die Bundesregierung belastet die Justiz unnötig, statt sie zu entlasten." Er rechnet auch nach Abschluss dieser Verfahren nicht mit einer Entlastung der Justiz. Die Neuregelung sei äußerst kompliziert ausgestaltet. Eisenreich: "Sie enthält allein 37 Bußgeldtatbestände, mehr als doppelt so viele als bisher. Dadurch entsteht eine Flut neuer Rechtsfragen, die Straf- und Bußgeldverfahren künftig zusätzlich erschweren und verzögern."

Staatsregierung will Volksfeste zu komplett Cannabis-freien Zonen machen

Ziel der Staatsregierung ist es, die öffentlichen Räume zum Kiffen so weit wie möglich einzuengen: Volksfeste – allen voran die Wiesn – sollen nach Möglichkeit komplett Cannabis-freie Zonen werden. Zudem prüft die Staatsregierung ein Kiff-Verbot im Englischen Garten in München. Auch Biergärten und Außengelände von Gaststätten könnten grundsätzlich zu Tabu-Zonen erklärt werden. 

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Einen Vorgeschmack auf das, was auf Behörden und Cannabis-Konsumenten zukommt, liefert der Bußgeldkatalog, der vom Gesundheitsministerium zusammengestellt wurde. 1000 Euro werden beispielsweise für das Kiffen in Gegenwart von Kindern oder Jugendlichen fällig. 500 Euro Bußgeld drohen für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr, in Schulen und deren Sichtweite oder auf Kinderspielplätzen und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugängliche Sportstätten. Wobei "Sichtweite" laut Bundesgesetz nicht mehr gegeben ist, wenn der Abstand zum Eingangsbereich der Einrichtungen mehr als hundert Meter beträgt. Wer etwas mehr als die erlaubte Menge Cannabis besitzt, muss im Freistaat mit einem Bußgeld zwischen 500 und 1000 Euro rechnen. 

Diese Bußgelder drohen Konsumenten und Anbauvereinigungen

Teuer wird es nach Auskunft der Behörden auch für Verstöße im Zusammenhang mit den künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen: Für das unerlaubte Werben oder Sponsoring, für eine unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis und weitere Verstöße drohen Bußgelder von mehreren Hundert Euro. Für einige Verstöße sind Bußgelder von bis zu 30.000 Euro möglich, etwa für den unerlaubten Versand oder die Lieferung von Stecklingen. (mit dpa)

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09.04.2024

Zum Zeitpunkt der Straftat war das Delikt strafbar. Jetzt aber bekommen die Täter Straferlass. Menschen, die gegen wirklich völlig dümmliche und sinnlose Corona Maßnahmen verstoßen haben, erhalten hingegen keinen Straferlass. Das ist die CSU.

10.04.2024

Herr M.
Wenn Sie sich weniger mit Querdenker und Querdenkerinfos auseinandersetzen würden, sondern mit unserem Staatswesen (wird eigentlich auch in der Schule gelernt - Staatskunde), dann müssten Sie wissen, dass die CSU nichts da machen kann.
Wenn Sie den Artikel gelesen hätten (Kritik des bayerischen Justizmnisters (CSU)), hätte Ihnen das auch auffallen müssen.

Die Justiz muss dies durchführen. Auch die bayerische. Ob es der Justiz und dem Justizminister passt oder nicht. Wir sind hier in einem Rechtsstaat und nicht in einer Pseudodemokratie wie Putin-Russland.

Ob es sinnvoll ist oder nicht, ist eine ganz andere Frage.

Wer gegen die Coronamaßnahmen verstossen hat, die die Judikative bestätigt hat, muss / musste die Konsequenzen tragen. Ob Sie Herr M. diese für wirklich völlig dümmlich und sinnlos halten oder nicht, spielt keine Rolle. Sie dürfen schließlich auch ihre Meinung kund tun, ob die jemand anderes als wirklich völlig dümmlich und sinnlos hält, spielt da auch keine Rolle.