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Corona-Pandemie
13.04.2024

Bayern muss nur wenige Corona-Bußgelder zurückzahlen

Nicht alle Bußgelder, die bei Corona-Kontrollen im Frühjahr 2020 verhängt wurden, waren rechtens.
Foto: Wolfgang Widemann (Archivbild)

Die staatlichen Bestimmungen während der Corona-Pandemie beschäftigen Gerichte noch immer. Ein Überblick über der aktuelle Stand der Dinge.

Die Corona-Pandemie ist offiziell schon vor einem Jahr für beendet erklärt worden, die Justiz beschäftigt sie aber immer noch. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sind noch mehr als 100 Normenkontrollverfahren anhängig, die sich gegen damals gültige Bestimmungen zum Infektionsschutz richten. Diese Zahl nannte eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums in München auf Anfrage unserer Redaktion.

Noch immer sind Klagen gegen die Corona-Bestimmungen anhängig

Insgesamt wurden nach Auskunft des Ministeriums bislang in 419 Fällen Normenkontrollanträge vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in Hauptsacheverfahren gegen bayerische Rechtsverordnungen erhoben, in denen es um infektionsschutzrechtliche Anordnungen zum Schutz vor dem Coronavirus ging. Davon gibt es bei 109 Verfahren noch kein Urteil. 95 Normenkontrollanträge wurden abgelehnt und 209 zurückgenommen oder anderweit erledigt. In sechs Fällen wurde den Normenkontrollanträgen stattgegeben. Eines der stattgebenden Urteile ist noch nicht rechtskräftig, da dagegen Revision beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt wurde.

Vor diesem sowie vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte der Freistaat mit seinen Ausgangsbeschränkungen Schiffbruch erlitten, die nach Ausbruch der Pandemie von Mitte März und bis Mitte April 2020 gegolten hatten. Die Beschränkung als solche war zwar rechtens, die Richter kippten aber nachträglich einen Passus, wonach auch das kontaktlose Verweilen im Freien außerhalb der Wohnung alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes untersagt war. Dieser schwere Eingriff in die Grundrechte war in den Augen der Richter unverhältnismäßig.

Corona-Bestimmungen: So viel Bußgeld hat Bayern zurückbezahlt

Wer also im fraglichen Zeitraum beispielsweise alleine auf einer Parkbank angetroffen wurde und dafür ein Bußgeld aufgebrummt bekam, sollte das Geld zurückerhalten. Voraussetzung war allerdings ein formloser Antrag der Betroffenen bei Landratsamt oder Regierung. Falls es sogar ein Gerichtsurteil in der Sache gegeben hatte, wären das jeweilige Gericht oder die betreffende Staatsanwaltschaft zuständig gewesen. Der damalige Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hatte vor rund einem Jahr ein unbürokratisches Vorgehen versprochen, als er die Rückzahlungen ankündigte.

Inzwischen ist klar, dass Zahl und Summe der zurückgezahlten Geldbußen im Freistaat äußerst überschaubar waren. Insgesamt gingen nach Angaben des Gesundheitsministeriums 652 Anträge auf Rückzahlung ein, von denen 651 abschließend bearbeitet worden seien. Nur in 31 Fällen gab es die Bußgelder zurück, der Gesamtbetrag liegt bei 5341 Euro. In 620 Fällen wurde eine Rückerstattung abgelehnt. 

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