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  3. Jens Lehmann: "Kettensägen-Prozess" geht weiter

Starnberg
28.03.2024

"Kettensägen-Prozess" gegen Jens Lehmann geht in die nächste Runde

Der "Kettensägen-Prozess" gegen Ex-Nationaltorwart Jens Lehmann geht weiter.
Foto: Sven Hoppe, dpa

Jens Lehmann soll mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt haben. Im Dezember wurde er deshalb verurteilt. Doch der Prozess geht in die nächste Runde.

Der frühere Nationaltorwart Jens Lehmann muss erneut vor Gericht. Der sogenannte "Kettensägen-Prozess" geht in die nächste Runde. Am 27. September beginnt der Berufungsprozess in dem Fall am Landgericht München II, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Laut einer Gerichtssprecherin sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte am 1. Oktober fallen.

Jens Lehmann in "Kettensägen-Prozess" zu Geldstrafe verurteilt

In dem Prozess geht es um einen skurrilen Vorfall mit einer Kettensäge am Starnberger See. Lehmann wird unter anderem vorgeworfen, mit einer Kettensäge einen Dachbalken in der Garage seines Nachbarn angesägt zu haben. Vom Amtsgericht Starnberg wurde er deshalb am 22. Dezember vergangenen Jahres wegen Sachbeschädigung, Beleidigung von Polizisten und versuchten Betrugs zu einer Geldstrafe von 210 Tagessätzen zu je 2000 Euro verurteilt – insgesamt also 420.000 Euro. In ihrer Urteilsbegründung sagte die Richterin Tanja Walter, dass sich Lehmann "durchgängig als Opfer der Justiz" inszeniert habe. Der 54-Jährige sei "jedoch nicht Opfer, er ist Täter" und habe vor Gericht "hanebüchene Geschichten" zu seiner Verteidigung vorgebracht.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 216.000 Euro gefordert. Die Verteidigung von Lehmann verlangte Freispruch vom Vorwurf der Sachbeschädigung und des versuchten Betrugs und forderte für die Beleidigung von Polizisten eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je unter 500 Euro.

Video: dpa

Jens Lehmann und Staatsanwaltschaft legten Berufung gegen Urteil ein

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Lehmann hatten gegen das Urteil Berufung eingelegt, darum ist es nicht rechtskräftig geworden. (mit dpa)