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Main-Spessart
02.01.2024

Serienmörder als Vorbild? 14-Jähriger wegen Mordes angeklagt

Eine Figur der blinden Justitia.
Foto: Sonja Wurtscheid, dpa (Symbolbild)

Ein 14-Jähriger wird in einer Kleinstadt erschossen - mutmaßlich von einem Gleichaltrigen, der den US-Serienmörder Jeffrey Dahmer als Vorbild haben soll. Nun gibt es eine Anklage.

Er soll aus reiner Mordlust gehandelt haben, nach dem Vorbild eines amerikanischen Serienmörders: Keine vier Monate nach dem gewaltsamen Tod eines 14-Jährigen im unterfränkischen Lohr am Main hat die Staatsanwaltschaft einen Gleichaltrigen wegen Mordes angeklagt. "Er hat die Tat nur begangen, um jemanden zu töten", sagte ein Sprecher der Behörde am Dienstag in Würzburg.

Der Angeklagte habe nach bisherigen Erkenntnissen wohl den Serientäter Jeffrey Dahmer verehrt, der eine der grausigsten Mordserien der USA verübte und über den es eine Netflix-Serie gibt - Dahmer zerstückelte seine mindestens 17 männlichen Opfer zwischen 1978 und 1991 und aß Leichenteile. Zuvor hatte die "Main-Post" berichtet.

Der nun angeklagte Deutsche soll sein Opfer am 8. September 2023 auf einem Schulgelände der Kleinstadt Lohr im Landkreis Main-Spessart mit einem Kopfschuss von hinten getötet haben. Hinweise auf andere Täter oder Helfer haben sich laut den Ermittlern bislang nicht ergeben. Das Landgericht Würzburg muss nun entscheiden, ob die Anklage zugelassen wird und Prozesstermine festlegen.

Teenager mit purer Mordlust?

Der Verdächtige schweigt seit seiner Festnahme zu den Vorwürfen. Den Ermittlern zufolge soll der junge Mann vom Mörder Dahmer, "Kannibale von Milwaukee" genannt, fasziniert gewesen sein. "Er hat sich wohl von Freunden mit dessen Namen bezeichnen lassen", sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Tat habe er aus purer Mordlust verübt.

Die Tatwaffe, eine 9-Millimeter-Pistole, gehörte legal einem Nachbarn des Angeklagten. Dieser verfügte laut Polizei über sämtliche Erlaubnisse. Zudem habe er seine Waffen ordnungsgemäß aufbewahrt.

Wie der Schüler an die Pistole kam, ist öffentlich nicht bekannt. Der Waffenbesitzer konnte nach der Tat nicht befragt werden, weil er im Krankenhaus lag. Er starb wenige Wochen nach dem Verbrechen. Der 66-Jährige soll den jungen Mann aber gekannt haben.

Nach der Tat suchte die Ermittlungskommission mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei und speziell ausgebildeten Datenträgerspürhunden tagelang nach dem Handy des Opfers. Es konnte schließlich gefunden werden - ob es die Ermittler weiterbrachte, ist unbekannt.

Ein 15-Jähriger hatte die Polizei am Tattag, einem Freitag in den Sommerferien, auf die Geschehnisse aufmerksam gemacht. Wenig später entdeckten Streifenbeamte den toten 14-Jährigen. Er war italienischer Staatsbürger und wohnte seit Jahren in Lohr. Der Junge lag in einem Gebüsch in der Nähe des Schulzentrums, in dem er die Mittelschule besuchte. Wenig später wurde der Verdächtige festgenommen.

Der Angeklagte ist strafmündig

Die Strafmündigkeit beginnt mit dem 14. Geburtstag. Im deutschen Strafrecht kann man, auch bei schweren Delikten, nur bestraft werden, wenn man schuldhaft gehandelt hat - und dazu braucht es Einsichts- und Steuerungsfähigkeit.

Da Kinder unter 14 diese in der Regel noch nicht haben, hat der Gesetzgeber entschieden, dass diese schuldunfähig sind. Bei strafmündigen Jugendlichen muss ihre Reife, das Unrecht der Tat einzusehen und entsprechend zu handeln, positiv feststehen.

Sollte es zum Prozess gegen den Angeklagten kommen, wäre die Jugendkammer des Landgerichts mit der Sache betraut. Die Öffentlichkeit würde in dem Verfahren ausgeschlossen sein, dies ist laut Gesetz immer der Fall, wenn sich das Verfahren ausschließlich gegen einen Jugendlichen richtet.

Beim Angeklagten handelt es sich um einen Jugendlichen im Sinne des Gesetzes, der besonders schutzwürdig ist. In Jugendverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Vor allem bei schweren Straftaten können nach Gerichtsangaben jedoch auch bei Jugendlichen Elemente des Schuldausgleichs bei der Ahndung der Tat berücksichtigt werden.

Für Jugendliche beträgt bei Mord das Höchstmaß der Jugendstrafe zehn Jahre. Sicherungsverwahrung ist aber unter engen Voraussetzungen möglich.

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