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Corona-Pandemie
25.01.2022

Bayern will wieder bis zu 10.000 Menschen in die Stadien lassen

Bisher sieht es im Stadion des FC Augsburg so aus: Bald sollen wieder 25 Prozent der Zuschauer erlaubt sein.

Ministerpräsident Markus Söder hatte nach den Bund-Länder-Beratungen Lockerungen angekündigt. Nun hat das bayerische Kabinett neue Corona-Regeln für Sport und Kultur beschlossen.

Das bayerische Kabinett hat Lockerungen für den Pandemie-Alltag beschlossen. In einigen Bereichen aus dem Sport- und Kulturbereich sollen mehr Zuschauer und Zuschauerinnen zugelassen werden. "Die Omikron-Welle rollt", betonte Staatskanzlei-Chef Florian Herrmann. Gleichzeitig sei die Welle aber auf den Intensivstationen weniger stark zu spüren als in der Vergangenheit. Man müsse die Situation nun gut beobachten, könne aber mit Augenmaß lockern, ergänzte Herrmann.

Neue Corona-Regeln in Bayern im Überblick:

  • Mehr Plätze in Kino, Theater & Co.: Das Kabinett erhöht die Zahl der zugelassenen Zuschauer bei Kultur- und Sportveranstaltungen von 25 auf 50 Prozent der Maximalauslastung.
  • Verzicht auf Geisterspiele: Bei sportlichen Großveranstaltungen, zu denen über 1000 Zuschauer erwartet werden, dürfen die Sport-Vereine 25 Prozent der Plätze besetzen. Das trifft vor allem die großen Fußballvereine. Die maximale Obergrenze beträgt 10.000 Zuschauer im Stadion. Bisher waren Sport-Großveranstaltungen komplett verboten. Die Regelung gilt analog auch für große Kulturveranstaltungen.
  • Keine neuen Zugangsbeschränkungen: Weiterhin gilt bei den Veranstaltungen 2G beziehungsweise 2G-Plus sowie eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Zugang zur Jugendarbeit: Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in den Schulen getestet werden, dürfen an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen – auch dann, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind.
  • Neue 3G-Regelungen: Prüfungen, Meisterkurse sowie Fahrstunden und -prüfungen unterliegen künftig den 3G-Regelungen, können also von Menschen besucht werden, die geimpft, genesen oder getestet sind.
  • Keine Hotspots: Eine neue Regelung zu Corona-Hotspot wird bis zum 9. Februar ausgesetzt.
  • Antigen statt PCR: Wer bisher einen negativen PCR-Test vorlegen musste, kann nun einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen.
  • Keine Zugangsbeschränkungen im Handel: Wie schon vergangene Woche verkündet, setzt der Freistaat nach einer Entscheidung des bayerischen Verwaltungsgerichts die 2G-Regelung im Handel aus.
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Und wann gedenken die Damen und Herren dass die gebeutelten Gastronomen in Clubs, Cafe´s, Pub´s und im Horizontalen Gewerbe mal wieder arbeiten zu lassen?

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Da es hier keine "Daumen hoch Funktion" gibt sage ich hier Danke für Ihren treffenden Beitrag.