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Datenschutz
25.01.2018

Max Schrems: Der Mann, der gegen Facebook kämpft

Der österreichische Datenschützer Max Schrems verklagt Facebook. Denn er findet, das Unternehmen verletzt seine Privatsphäre.
Foto: Matthias Röder, dpa

Der Österreicher Max Schrems nimmt es seit Jahren mit dem sozialen Netzwerk Facebook auf. Er will den Konzern zu mehr Datenschutz bringen. Was ihn antreibt.

Für sein Wiener Stamm-Kaffeehaus in der Mariahilfer-Straße hat Facebook-Kritiker Max Schrems nicht viel Zeit. Denn am Donnerstag wird die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof fallen, ob eine Sammelklage des 30-jährigen österreichischen Juristen gegen den Social Media Giganten mit seinen rund zwei Milliarden Nutzern zulässig ist.

Max Schrems ist zuversichtlich – und selbstbewusst: "Facebook weiß, dass das Verfahren inhaltlich nicht zu gewinnen ist", sagt der Datenschutzaktivist. "Daher versucht man alles, um die Klage aus formellen und wirtschaftlichen Gründen zu blockieren. Das läuft jetzt seit sieben Jahren so."

2015 gewann Max Schrems ein Verfahren gegen Facebook

Schrems wurde zum Idol für viele, als er 2015 sein erstes Gerichtsverfahren gegen Facebook gewann. Als Austauschschüler in Florida machten ihn Überwachungskameras im Schulgebäude auf das Thema Datenschutz aufmerksam. Im Jahr 2011 forderte er dann seine eigenen bei Facebook gespeicherten Daten an. Als er eine Datei mit 1222 Seiten über seine Facebook-Nutzung erhielt, wurde er öffentlich aktiv. Inzwischen ist er ein gefragter Redner mit dem Ziel, die Ausbeutung und den Verkauf persönlicher Daten der Nutzer durch Online-Konzerne wie Facebook, Google, Amazon, Ebay, Airbnb und Uber offenzulegen und zu verhindern.

Schon 2015 hat Schrems vor Gericht gegen das US-Unternehmen Facebook gewonnen. Damals wurde die Weitergabe personenbezogener Daten von Europa in die USA als Verstoß gegen die EU-Grundrechte gewertet. Mit 27 wurde er international bekannt. Der Datenschutz erhielt im deutschsprachigen Raum ein sympathisches Gesicht und einen wortgewaltigen Vorkämpfer.

Schrems benutzt gern Bilder, bringt konkrete Beispiele und wirbt in Büchern für seine Ideen. Er versteht sich als Bürgerrechtler und Teil einer Bewegung. Sein jüngstes Projekt ist eine private Organisation, eine NGO. Sie heißt "noyb – European Center for Digital Rights". "Noyb" ist die Abkürzung für die englische Warnung: "none of your business", was soviel heißt wie: "Das geht dich nichts an". Die NGO will die Möglichkeiten nutzen, die ein EU-Gesetz bietet, das im Mai 2018 in Kraft tritt.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verbessert die Chancen, Datenschutz auch durchzusetzen. Vereine sollen stellvertretend für Bürger Klagen einreichen können. Bisher stehen einzelne Menschen den ellenlangen Datenschutzvereinbarungen im Internet meist hilflos gegenüber. Wer hat nicht selbst schon mal unter Zeitdruck darüber hinweggeklickt? Über diese Ohnmacht sollen Sammelklagen hinweghelfen.

Der Prozess gegen Facebook beschäftigt jetzt den EuGH

Finanziert wird das Projekt von vielen Privatleuten, der Stadt Wien und wenigen Großspendern. Bis Ende Januar sollen 250.000 Euro zusammenkommen, bis Mittwoch waren bereits 87 Prozent der Summe eingegangen. Die Spender geben großenteils anonym Beträge zwischen zehn und einhundert Euro, weil sie das Motto "Investiere in deine Privatsphäre" überzeugt.

Schrems adressiert mit seinem Engagement ein Problem, das vielen Menschen inzwischen auf den Nägeln brennt. Er opfert dafür einen Teil seiner Zeit, schafft es aber, sein eigenes Privatleben auch im großen Dorf Wien aus der Öffentlichkeit herauszuhalten. Inzwischen hat er sein Studium abgeschlossen und arbeitet als Rechtsanwalt. An seinem Äußeren hat sich nicht viel verändert. Noch immer wirkt er wie der nette Junge von nebenan, der es als David gegen Goliath mit den Internet-Konzernen aufnimmt.

Im jetzt anhängigen EuGH-Verfahren pocht er darauf, dass Facebook seine Privatsphäre und den Datenschutz verletzt. Er fordert, dass bestimmte Vertragsklauseln von Facebook unwirksam werden. Dabei wird er von 25.000 anderen Facebook Nutzern unterstützt, auch um die Kosten tragen zu können. Doch eben diese Sammelklage hält der Generalstaatsanwalt des Europäischen Gerichtshofes für unvereinbar mit europäischem Recht. Entscheiden wird jetzt der Richter.

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