Corona: Das gilt für Kontaktpersonen im Kreis Dillingen
Das Dillinger Landratsamt wehrt sich gegen Vorwürfe, es gebe einen Sonderweg bei den Quarantänezeiten.
Ein vor Kurzem in unserer Zeitung veröffentlichter Leserbrief veranlasst das Landratsamt Dillingen zu einer Klarstellung zu den geltenden Quarantänezeiten, um die Menschen im Landkreis nicht weiter zu verunsichern: So beschreitet das Contact Tracing Team (CCT) keinesfalls einen Sonderweg bei der Verfügung der Quarantänezeiten für einen bestätigten Fall oder für Kontaktpersonen. Vielmehr wurden laut Pressemitteilung seit Beginn der Corona-Pandemie grundsätzlich die bundesweit geltenden Vorgaben des Robert-Koch-Institutes zugrunde gelegt. Dies gilt auch für die Zukunft, zumal das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erst Anfang Dezember 2020 die Anwendung dieser Vorgaben erneut bayernweit festgelegt hat.
Allerdings wurden seit Beginn der Corona-Pandemie die Richtlinien immer wieder der aktuellen Situation angepasst, erweitert und teilweise auch zurückgenommen. Daher ist es durchaus möglich, dass Kontaktpersonen vor einigen Wochen noch andere Auflagen bekommen hatten, als dies aktuell der Fall ist.
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