Das Gericht bestätigt den Baustopp
Höchstädt Das Verwaltungsgericht Augsburg hat am vergangenen Freitag in der Eilsache "Lückenschluss" an der B16 westlich von Höchstädt ein Urteil verkündet: Der Baustopp bleibt bis zur Entscheidung des Hauptsacheverfahrens bestehen. Dies teilte der Kreisvorsitzende des Bundes Naturschutz, Dieter Leippert, am gestrigen Sonntag der Donau-Zeitung mit.
Das Gericht hat laut Leippert festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit der Pflicht für ein Planfeststellungsverfahren vorhanden sei. Leipperts Ansicht nach würde ein Weiterbau einen unwiederbringbaren Eingriff in naturschutzfachliche Belange darstellen. Eine genaue Urteilsbegründung liegt nicht vor.
Höchstädts Bürgermeisterin Hildegard Wanner wusste bisher nur, dass das Verwaltungsgericht eine Entscheidung getroffen hatte, aber nichts über deren Inhalt. Den erfuhr sie gestern von der DZ. "Ich bin ganz geschockt", sagte sie auf Anfrage. Der Landkreis als Bauherr und beklagte Behörde müsse nun mit der Regierung von Schwaben absprechen, wie es weitergehen solle, schließlich könnte Höchstädt "zu einem Präzedenzfall werden".
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