Die Stadt geht vor Gericht
Einstimmiges Votum will vor allem politisches Signal setzen. Die Begründung
Dillingen Die Botschaft lässt sich auf einen Punkt bringen: Es sei nicht einsehbar, dass die ohnehin schon zum Hochwasserschutzgebiet erklärten und bereits gesicherten Flächen im Dillinger Westen nicht ausreichen sollten, um, wenn nötig, Flutpolder einzurichten. Was macht es für einen Sinn, unbebaute Teile der Friedrich-Zöpfl-Straße, die Obere Quelle oder den Hackegarten, alle an der Hangkante gelegen, in das als vorläufig gesicherte Flutpoldergebiet einzuschließen?
Daraus leitete Leitender Verwaltungsdirektort und Jurist Bernd Nicklaser das Fazit ab, dass es sich um ein „vollkommen sinnloses Übermaß“ handele. Nicklaser: „Da geht es nicht ums Recht, sondern ums Recht haben.“ Doch die Stadt habe jetzt „den Fuß in der Tür“. Dadurch, dass sie noch rechtzeitig einen eigenen Bebauungsplan aufgestellt habe (die DZ berichtete), sei die persönliche Betroffenheit hergestellt, ohne die jede Klage ohne große Erfolgsaussichten wäre. Denn Trinkwasserversorgung (DSDL) oder Bundeswehr-Sportplatz und- Schießanlage (Bund) seien außerhalb der Kompetenz der Stadt.
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