1,3 Kilo Marihuana verkauft
Zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres stand ein 20-jähriger Dealer vor Gericht. Diesmal ging es um alles.
„So sieht man sich wieder“, sagt Jugendrichterin Gabriele Held, als der junge Mann Platz auf der Anklagebank nimmt. Es ist erst ein paar Monate her, seit er das letzte Mal hier saß. Im Januar 2016 wurde er zu einer Jugendstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt, weil er Drogen verkauft hat. Nun folgt für den 20-Jährigen der nächste Prozess – wieder wegen Drogenhandels. Weil ein Dealer aus dem Landkreis vor einiger Zeit groß ausgepackt hat, findet derzeit eine ganze Reihe von Betäubungsmittelprozessen in Dillingen statt.
Der 20-Jährige hatte von dem Dealer immer wieder Marihuana gekauft und dann selbst weiterverkauft. Auch, um sich seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Insgesamt 1,3 Kilo waren es laut Anklage – verteilt auf 13 Fälle. In elf Fällen listet die Staatsanwaltschaft Mengen von mehr als 100 Gramm auf. Und weil es sich dabei um Betäubungsmittel in nicht geringer Menge handelt, ist das ein Verbrechenstatbestand. „Das ist ziemlich heftig“, sagt Richterin Gabriele Held zu dem 20-Jährigen, der alle Taten einräumt. „Und Sie bringen eine Bewährungsstrafe mit.“ Zwar wurde er zu der verurteilt, als die diesmal angeklagten Taten schon begangen waren. Doch seit der letzten Verurteilung hat es auch eine Hausdurchsuchung gegeben. Gefunden wurde da im Februar ein Aschenbecher voller Joints. Und die Beamten notierten, dass der 20-Jährige bei der Durchsuchung derart unter Drogen stand, dass man ihn vor Ort gar nicht befragt hat. Dabei hatte ihm das Gericht nur vier Wochen zuvor im Rahmen der Bewährungsstrafe auferlegt, künftig drogenfrei durchs Leben zu gehen. Das hat er bis heute nicht geschafft, wie er einräumt. Die ganze Klaviatur des Jugendstrafrechts hat der junge Mann schon durch. 2013 wurde er erstmals wegen Drogen verurteilt. Er absolvierte Arbeitsstunden, saß insgesamt vier Wochen im Arrest, nahm sogar freiwillig an einer Alpenüberquerung teil. Weil ihn letztlich auch die Bewährungsstrafe nicht genug beeindruckt habe, um die Finger von den Drogen zu lassen, forderte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten – diesmal ohne Bewährung. Und stellte klar, dass man bei der selben Menge im Erwachsenenstrafrecht gleich bei vier bis fünf Jahren landen würde. Verteidiger Adrian Graf plädierte dagegen für eine erneute Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung. Schließlich habe sein Mandant seit einem Jahr eine feste Arbeit, habe den Antrag für eine ambulante Therapie gestellt und werde von seiner Familie unterstützt.
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