Gropper und Gewerkschaft vor Gericht
Das Arbeitsgericht legt seine Begründung für ein Urteil zugunsten der Gewerkschaft NGG vor. Die Bissinger Molkerei Gropper legt daraufhin Beschwerde ein.
Nun ist es offiziell: Die Bissinger Molkerei Gropper und die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) treffen sich vermutlich erneut vor Gericht. Auf Anfrage unserer Zeitung teilte die zuständige Kommunikationsfirma der Molkerei schriftlich mit: „Wir haben die Begründung des Gerichtes abgewartet und uns auf dieser Basis dazu entschieden, Beschwerde dagegen einzulegen.“
Vor dem Arbeitsgericht bekam die Gewerkschaft recht
Wie berichtet, hat die Gewerkschaft vor rund einem Jahr eine Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht Augsburg gegen Gropper eingereicht. Der Hauptgrund: Die tarifgebunde Molkerei unterlaufe bei Regelungen zu Arbeitszeitkonten bayernweit geltende Branchentarifverträge. Und die NGG bekam am Arbeitsgericht Donauwörth, wo im Sommer dieses Jahres die Verhandlung stattfand, recht. Nun gab der Richter die offizielle Begründung für das Urteil, worauf das Bissinger Unternehmen mit Einlegung einer Beschwerde reagiert. Wann genau sich die beiden Parteien wieder vor Gericht treffen, steht noch nicht fest.
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