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Lauingen
09.08.2019

Warum St. Martin in Lauingen ein "historisch bedingter Einzelfall“ ist

Wer übernimmt die Kosten für Sanierungen des Martinsmünsters? Wegen eines Vertrages von 1531 ist das die Stadt Lauingen. Die hoch verschuldete Kommune will nicht mehr für Sanierungen der Kirche aufkommen. Aktuell steht die Turmdachsanierung an, die Kostenschätzung liegt bei 347.000 Euro.
Foto: Jakob Stadler (Archiv)

Die Baulast für das Lauinger Martinsmünster liegt bei der Stadt, nicht bei der Kirche. Wie das Bistum Augsburg die aktuelle Diskussion um die Übernahme von Kosten für die Sanierung sieht.

Die Stadt Lauingen ist wegen eines fast 500 Jahre alten Vertrages der Baulastträger des Martinsmünsters. Die Sanierungen kosten die Stadt in unregelmäßigen Abständen hohe Summen – aktuell steht etwa die Turmdachsanierung an, für die die Kosten auf 347000 Euro geschätzt werden. Bei der Stadtratssitzung Ende Juli war die Baulast wieder ein Thema, denn die Stadt, die mit rund 20 Millionen Euro verschuldet ist, muss Geld sparen. Die Stadt will nun juristisch prüfen lassen, ob die Grundlage dieser alten Vereinbarung noch gültig sein kann (lesen Sie hier mehr dazu).

St. Martin Lauingen: Verpflichtung geht auf das Jahr 1531 zurück

Nun hat sich auch das Bistum Augsburg zu Wort gemeldet. Das erklärt, im Bereich der Diözese gebe es rund 1000 Pfarrgemeinden, in deren Eigentum sich mehr als 2000 Kirchen und Kapellen befinden. Etwa die Hälfte davon seien Pfarrkirchen, die anderen Filial- und Wallfahrtskirchen. Darüber hinaus gebe es weitere rund 2100 Kapellen und Bildstöcke (diese lassen sich laut Bistum nicht immer klar von einer Kapelle abgrenzen), von denen sich ein erheblicher Teil in Privatbesitz befindet. Was die rund 2000 Kirchen und Kapellen im Eigentum der örtlichen Kirchenstiftung betreffe, liegt bistumsweit in 18 Fällen die Baulast bei der Kommune. Dafür gebe es verschiedenste historische Gründe. Dementsprechend liegen den kommunalen Baupflichten unterschiedliche Rechtstitel zugrunde, die verfassungsrechtlich geschützt sind und bis heute Gültigkeit haben, heißt es vonseiten des Bistums.

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