Nahwärme: Das Urteil ist verschoben
Im Prozess um die insolvente Genossenschaft müssen die fünf Angeklagten aus Fristingen weiter auf das Ergebnis warten.
Für die fünf Fristinger war der Termin am Dienstag vor dem Augsburger Landgericht einer, auf den sie gerne verzichtet hätten. Die Männer bildeten einst das Führungsteam der Nahwärme-Genossenschaft im Dillinger Ortsteil – zwei im Vorstand, drei im Aufsichtsrat. 2014 stellten sie sich nicht mehr zur Wahl. Ein Jahr später meldete die Genossenschaft Insolvenz an. Die Männer waren ehrenamtlich tätig, haben ohne Bezahlung gearbeitet. Dass sie nun juristisch für die Pleite belangt werden sollen, hat bei so manchem für Entsetzen gesorgt.
Die Männer sollen durch ihr Handeln der Genossenschaft Schaden zugefügt haben. Im Raum steht eine Schadensersatzforderung von 300000 Euro – 60000 Euro für jeden also. Das müssten die Angeklagten im für sie schlechtesten Fall, der Verurteilung, aus der eigenen Tasche aufbringen.
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