Am Aschermittwoch unerlaubt Glücksspiele gezockt
Die Dillinger Polizei meldet Verstöße am Aschermittwoch in verschiedenen Gaststätten im Landkreis Dillingen.
Obwohl der Aschermittwoch bereits seit einigen Jahren nicht mehr als freier Arbeitstag in Bayern gilt, so haben doch Gaststätten und Lokale bestimmte Auflagen zu erfüllen, da dieser Tag als sogenannter „Stiller Tag“ eingestuft wird. Daher ist es unter anderem am Aschermittwoch verboten in der Zeit von 2 Uhr bis Mitternacht öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen darzubieten.
Glücksspielautomaten dürfen nicht bespielt werden
Darunter fällt auch das Betreiben von Glücksspielautomaten. Bei Kontrollen von insgesamt vier Gaststätten und Cafés wurde jedoch von Beamten der Dillinger Polizei festgestellt, dass die Automaten betrieben und teilweise auch bespielt wurden.
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