Etappensieg im Wasserstreit
Nachdem die Gemeinde Bissingen 2013 ein Bürgerbegehren als unzulässig abgewiesen hatte, musste das Gericht entscheiden. Dabei ging es um eine magische 20-Prozent-Grenze
Applaus brandet auf, als Richterin Jutta Schön in Saal 2 des Verwaltungsgerichts Augsburg die Entscheidung im Bissinger Wasserstreit verkündet hat. Knapp 20 Bürger sind mitgefahren, um die Verhandlung live mitzuerleben. Und der Großteil von ihnen ist am Ende mit dem Ergebnis zufrieden. Denn jetzt steht es unumstößlich fest: der Markt Bissingen hätte das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative für „gerechtere Kostenbelastung der Bürger bezüglich Wasserversorgung“ zulassen müssen. Dass die Gemeinde es 2013 in einem Bescheid für unzulässig erklärte, war rechtswidrig.
Schlagendes Argument für die Ablehnung war 2013 eine Berechnung der Gemeinde, wonach der Anteil der unbebauten aber bebaubaren Grundstücke in dem Gebiet mehr als 20 Prozent beträgt. Wenn das der Fall ist, kann die Gemeinde nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen den Gleichheitssatz verstoßen, wenn sie eine Investition bei der Wasserversorgung rein über Gebühren finanziert und keine Beiträge erhebt. Doch genau darauf hatte das Bürgerbegehren abgezielt. Die Gemeinde hatte das Ziel des Begehrens darum als unzulässig eingestuft und es abgelehnt.
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