Richter: „Sie haben das Kind umgebracht“
Das Augsburger Landgericht verurteilt jungen Mann, weil er den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin in Dillingen mit Faustschlägen tödlich verletzt haben soll. Das „Märchen vom Kniefall“ des 24-Jährigen findet keinen Glauben
Neun Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe verhängt das Augsburger Landgericht gegen einen 24-jährigen Mann aus Dillingen, der im Oktober 2019 den dreijährigen Sohn seiner Lebensgefährtin mit zwei Faustschlägen so schwer verletzt hat, dass das Kind trotz Notoperation wenige Stunden später im Krankenhaus starb. Selbst angesichts dieses Richterspruchs ließ der Angeklagte keine Gefühlsregung unter seiner Mund-Nase-Maske erkennen – was der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung als „Gefühlsrohheit“ auslegte.
„Sie haben das Kind umgebracht, wenn nicht gar ermordet“, leitete Richter Roland Christiani die Urteilsbegründung am zwölften Verhandlungstag seit Mitte Januar ein. Lange Zeit habe der Angeklagte keine Gefühlsregung, keine Emotionen gezeigt, sich nicht zur Sache geäußert. Um dann „aus heiterem Himmel das Märchen vom Kniefall“ zu präsentieren. Wie berichtet, hatte der Angeklagte am Ende der Beweisaufnahme mit Dutzenden Zeugen erklärt, er habe sich beim Vorbeilaufen zwischen einem Sofa und einem Regal mit den Füßen in einer am Boden liegenden Decke verfangen, sei gestolpert und mit dem Knie voraus auf das vor ihm am Boden liegende Kind gestürzt. Was ihm das Gericht ebenso wenig glaubte, wie schon zuvor Staatsanwalt Michael Nißl, der auf eine Freiheitsstrafe von elf Jahren plädiert hatte.
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