Verfahren gegen Banker wegen sexueller Nötigung eingestellt
Dillingen/Augsburg Zu einem vorgesehenen Berufungsverfahren im Falle von sexueller Nötigung, deren vor dem Amtsgericht Dillingen ein 60-jähriger Banker bezichtigt und dann freigesprochen worden war, kam es gestern in Augsburg nicht mehr. Beim Landgericht wurde das Verfahren gegen den Mann eingestellt. Die Hauptbelastungszeugin im ersten Prozess, eine 40-jährige Bankangestellte, die dem Marktbereichsleiter unterstellt gewesen war, hatte sich ohnehin mit Krankschreibung wegen einer psychischen Beeinträchtigung beim Gericht entschuldigt.
Wie Richter Franz Lindemeier vor Verhandlungsbeginn im Prozess wegen Beleidigung einer Kriminalbeamtin durch den angeklagten Bankmann mitteilte, habe die Staatsanwaltschaft erst am vergangenen Freitag für eine Einstellung des Verfahrens im Fall der sexuellen Nötigung plädiert, weil die Tat im unteren Bereich der Deliktbreite rangiere. Auch würde sich die Beweislage schwierig gestalten, wegen der zu erwartenden längeren Krankheit der Hauptzeugin.
Die Beleidigung einer ermittelnden Kriminalbeamtin hatte dem Banker schon vor dem Amtsgericht Dillingen eine Geldstrafe von 8000 Euro eingebracht, die der heute 61-jährige Mann nicht hinnehmen wollte. Die Staatsanwaltschaft am Landgericht warf dem ehemaligen Marktbereichsleiter vor, dass dieser die Ermittlerin des Agierens einer "wild gewordenen Amazone" und emanzenhaften Verhaltens bezichtigte, wobei er ihr unterstellte, sie würde ihn buchstäblich "verfolgen" und nicht genügend Entlastendes für ihn zusammentragen. Letzteres habe ihn sehr wütend gemacht und ihn befürchten lassen, es würde ihn stark beruflich schädigen, sagte der Angeklagte zu den Ausführungen von Staatsanwalt Thomas Müller-Froelich. Der ging davon aus, dass der Mann die Ermittlerin in ihrer Ehre kränkte und dies weit über die Wahrung der Meinungsfreiheit hinausgegangen sei.
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