Schreckschusswaffen sorgen an Silvester für Probleme
Für die Benutzung von Schreckschusswaffen braucht es einen kleinen Waffenschein - den aber mehrere Personen in Dillingen nicht vorweisen konnten, als sie von der Polizei kontrolliert wurden.
Ein 30-jähriger Mann aus Dillingen hantierte in der Silvesternacht auf einem Gehweg im Bereich der Donaustraße mit einer Pistole und schoss gegen 0.50 Uhr mehrfach in die Luft. Dabei beobachteten ihn mehrere Beamte der Dillinger Polizei. Unmittelbar danach übergab er die Waffe einer 26-jährigen Frau aus Augsburg, welche ebenfalls damit mehrfach in die Luft schoss. Ein weiterer anwesender 55-jähriger Mann aus Dillingen verwendete die Waffe ebenfalls.
Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich bei der Waffe um eine Schreckschusswaffe handelte. Diese darf erlaubnisfrei ab 18 Jahren erworben und besessen werden. Zum Führen in der Öffentlichkeit sowie zum Schießen ist jedoch eine entsprechende Erlaubnis in Form eines kleinen Waffenscheins erforderlich, wie die Polizei schreibt. Alle drei Personen konnten weder einen kleinen Waffenschein, noch eine Schießerlaubnis vorweisen. Gegen die Beschuldigten wurden entsprechende Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz eingeleitet.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Evtl. sollten sie mal ein wenig sorgfältiger recherchieren. Der kleine Waffenschein berechtigt nicht zum Schiessen in der Öffentlichkeit!
Er dient lediglich zum Führen(verdeckt) einer SSW in der Öffentlichkeit (mit Einschränkungen).
Erwerben und geschossen werden darf damit das ganze Jahr auf Privatbesitz. Lediglich der Transport der Waffe unterscheidet sich (verschlossenes Behälntnis ohne, verdecktes Führen mit KWS).
Warum recherchiert man bei einem so sensiblen Thema nicht sauber?
Viele Grüße