Geflügelpest breitet sich aus: Das gilt es im Landkreis Dillingen zu beachten
Ab Donnerstag, 9. Dezember, tritt eine Allgemeinverfügung in Kraft. Diese Hygieneregeln müssen ab sofort von Haltern im Kreis Dillingen eingehalten werden.
Die Geflügelpest (HPAI) breitet sich in Europa und Deutschland immer weiter aus. Aktuell sind in Bayern insgesamt drei Fälle bei Wildvögeln in den Landkreisen Cham und Nürnberger Land nachgewiesen. Deutschlandweit sind in dieser Saison mehr als 280 Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Darüber hinaus hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) kürzlich einen einzelnen Vogelgrippeausbruch in einem kleinen Hausgeflügelbestand im Landkreis Erding bestätigt. Vor diesem Hintergrund ist von einem flächendeckenden Vorkommen des Virus in der Wildvogelpopulation in Bayern auszugehen. Auch im Landkreis Dillingen.
Dies bedingt ein erhöhtes Risiko der Einschleppung des Virus in Hausgeflügelbestände. Zudem zeigt sich einmal mehr, dass neben erkrankten Wildvögeln auch klinisch gesund erscheinendes Wassergeflügel das Virus der Vogelgrippe vermehren und ausscheiden kann. Durch die Mobilität dieser gesunden Tiere ergibt sich ein zusätzliches Risiko für die Verbreitung und Einschleppung des Virus in Nutzgeflügelbestände. So steht es in der Pressemitteilung des Landratsamtes Dillingen.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.