Angeklagter ist jetzt ein Fall für die Psychiatrie
Häftling der JVA Kaisheim wird wegen Attacke auf Kindermörder untergebracht
Kaisheim/Augsburg Nach ganzen elf Minuten endete der vierte und letzte Verhandlungstag am Landgericht Augsburg mit der Verurteilung eines 32-Jährigen, der im Januar 2015 in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim den Franziska-Mörder Stefan B. niedergestochen hatte. Der Angeklagte wurde erwartungsgemäß des versuchten Mordes schuldig gesprochen. Genauso wenig überraschend ist aber auch die Sanktion: Wegen verminderter Schuld- oder sogar Schuldunfähigkeit muss er keine Freiheitsstrafe verbüßen, sondern wird in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Dort sollen die Schizophrenie des Mannes und seine Polytoxikomanie (vielfältiger Missbrauch von Substanzen wie etwa Drogen) behandelt werden.
Insgesamt gelten die Prognosen als günstig. „Sollten Sie diesen Weg weitergehen“, so der Vorsitzende Richter, „gibt es irgendwann für Sie die Möglichkeit zur Bewährung.“ Noch allerdings gilt der 32-Jährige als gemeingefährlich und die Allgemeinheit muss vor ihm geschützt werden, damit der Mann nicht erneut – inneren Stimmen folgend – jemanden zu verletzen oder zu töten versucht.
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