Schlafender Gast bringt Wirt vor Gericht
Wie der Besucher einer Gaststätte dem Betreiber eine Menge Ärger einbrockt - dabei rief der Wirt selbst die Polizei.
Es war eine fröhliche Runde, die nach Mitternacht in einem Lokal im südlichen Donau-Ries-Kreis beisammensaß. Einer der Gäste stieß im November 2013 erst nach Mitternacht dazu, zeigte sich spendabel, gab den sieben anderen Männern am Stammtisch zwei Runden Kräuterlikör aus, genehmigte sich noch ein oder zwei Weizen, trank mit dem Wirt zwei Jägermeister. Wenig später schlief der Mann ein – und war nicht mehr wachzukriegen. Der Wirt wusste sich nicht mehr anders zu helfen, als die Polizei zu rufen. Die half dem 71-Jährigen zwar, den Betrunkenen wieder loszuwerden, zeigte ihn aber auch an. Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht Nördlingen.
Dieses befasste sich mit der Angelegenheit, weil der Wirt ein Bußgeld von 100 Euro nicht akzeptieren wollte, das ihm das Landratsamt aufgebrummt hatte. Grund: Die Polizisten sahen in jener Nacht im November einen Verstoß des 71-Jährigen gegen das Gaststättengesetz. In Paragraf 20 ist festgelegt, dass ein Betreiber eines Lokals einem „erkennbar Betrunkenen“ keinen Alkohol mehr ausschenken darf, quasi aus Fürsorgegründen. Vor Gericht bestritt der Angeklagte, dass der Zecher bei Erscheinen nicht mehr Herr seiner Sinne war. Immerhin sei der Mann in der Lage gewesen, sich mit den anderen Gästen zu unterhalten und zwischendurch auf die Toilette zu gehen, wie die Frau des Wirts erklärte, die als Zeugin aussagte.
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