Fahrverbot für aggressiven Brummifahrer
Eine lang gezogene Linkskurve war bei einem Prozess vor dem Amtsgericht Augsburg von zentraler Bedeutung. Wie die Verteidigung bis zuletzt versucht, eine Verurteilung abzuwenden.
Eine lang gezogene Linkskurve spielte bei dem Prozess gegen einen 29-Jährigen Lastwagenfahrer vor dem Augsburger Amtsgericht eine zentrale Rolle. Der Angeklagte soll im Mai des vergangenen Jahres auf der Bundesstraße 2 auf Höhe Donauwörth zunächst einem Kollegen den ausgestreckten Mittelfinger gezeigt und ihn dann zu einer Vollbremsung gezwungen haben. Zudem wird ihm vorgeworfen, gegen das Führerhaus eines weiteren Lastwagenfahrers harte Gegenstände geworfen zu haben.
Ein zweiter Verhandlungstag wurde notwendig, weil Verteidiger Andreas Riedl die Zeugenaussagen der beiden Opfer für nicht glaubwürdig hielt. Und damit kam die besagte Linkskurve ins Spiel. Der Brummifahrer des ersten Vorfalls bezeugte nämlich, dass er gesehen habe, wie die Gegenstände aus der Seitenscheibe des Beschuldigten geworfen wurden. Daran zweifelt Riedl: „Der Zeuge befand sich allerdings mindestens 100 Meter hinter den beiden Lastwagen. Zudem geschah der zweite Vorfall auf Höhe der Ausfahrt Biberbach. Diese liegt in einer Linkskurve. Wir haben also erhebliche Zweifel, dass das Seitenfenster einsehbar war.“
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