
Zu schnell auf B25: Fahrverbot für Promi-Fürst zu Schaumburg-Lippe


Alexander zu Schaumburg-Lippe war auf B25 zu schnell unterwegs. Am Amtsgericht Nördlingen waren drei Verhandlungstermine angesetzt. Denn der Promi-Fürste wehrte sich - vergeblich.
Alexander zu Schaumburg-Lippe, einer der prominentesten Adeligen in Deutschland, muss für vier Wochen seinen Führerschein abgeben und eine Geldbuße von 480 Euro zahlen. So lautet das Urteil des Amtsgerichts Nördlingen nach drei Verhandlungsterminen. Die Verkehrspolizei (VPI) Donauwörth hatte – wie berichtet – den Fürsten bereits im April 2012 auf der B25 unweit des Harburger Stadtteils Großsorheim geblitzt. Der 54-Jährige war demnach mit 147 statt der maximal erlaubten 100 Stundenkilometer unterwegs.
Einen Monat Fahrverbot für Promi-Fürst
Eine derartige Geschwindigkeitsüberschreitung zieht automatisch ein Fahrverbot von einem Monat nach sich und bedeutet drei Punkte in Flensburg. Zudem verdoppelte die Bußgeldstelle das übliche Bußgeld in Höhe von 160 Euro – eine Maßnahme, die unter anderem vorgenommen wird, wenn so etwas nicht zum ersten Mal passierte.
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