Gericht verurteilt Drogenhändler aus Raum Donauwörth
Plus Der 37-Jährige ist bereits vielfach vorbestraft. Warum er dennoch wohl nicht ins Gefängnis muss.
Wenn am Ende einer Gerichtsverhandlung der Angeklagte zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wird, nimmt der Betroffene dies oft einigermaßen erschüttert, manchmal auch sichtlich wütend oder – genau konträr – nach außen hin völlig teilnahmslos auf. Dass ein soeben zu einer Gefängnisstrafe verdonnerter Straftäter erleichtert lächelt, kommt eher selten vor. So aber geschehen am Mittwoch vor dem Schöffengericht in Nördlingen. Dort musste sich ein Mann aus dem Raum Donauwörth wegen Drogenhandels verantworten.
Der 37-Jährige kommt schon als Jugendlicher mit Rauschgift in Kontakt – und bald auch mit dem Gesetz in Konflikt. Zwar schließt er erfolgreich die Schule und eine Lehre ab, als junger Mann gerät er dann aber auf die schiefe Bahn – bis hin zum organisierten Drogenhandel. Das Landgericht Augsburg verurteilt ihn 2010 für seine Mitgliedschaft in einer Bande zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis. Einen Großteil der Strafe sitzt er ab, den Rest bekommt er erlassen, steht aber unter Bewährung.
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