Keine Toleranz beim Kinderschutz
Wer in der Jugendarbeit tätig ist, braucht ein erweitertes Führungszeugnis. Das schafft jede Menge Bürokratie. Der Landkreis will den Vereinen helfen.
Donauwörth/Nördlingen Es wird bereits seit geraumer Zeit heftig und kontrovers diskutiert: das sogenannte „erweiterte Führungszeugnis“, das der Gesetzgeber inzwischen von Ehrenamtlichen fordert, die in ihren Vereinen und Organisationen Jugendarbeit leisten. Grundlage hierfür bildet das novellierte Bundeskinderschutzgesetz aus dem Jahr 2012, mit dem Ziel, einschlägig vorbestrafte Personen aus der Jugendarbeit fernzuhalten.
Damit soll dem Schutzbedürfnis jener Kinder und Jugendlichen Rechnung getragen werden, die außerhalb der Familie ein besonderes Verhältnis zu Dritten aufbauen, heißt es in den Bestimmungen des Gesetzes. Zu bürokratisch sei es und verursache einen riesigen Aufwand, lauten unterdessen die Kritikpunkte aus Vereinen und ehrenamtlich tätigen Organisationen. Auch der Nutzen wird mitunter in Zweifel gezogen. Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis sind in der erweiterten Bescheinigung unter anderem Verurteilungen wegen Sexualstraftaten, Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungspflicht oder Misshandlungen von Schutzbefohlenen ersichtlich.
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