Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Donauwörth
  3. Landkreis Donau-Ries: Impf-Affäre im Donau-Ries: Rößle will rechtliche Prüfung

Landkreis Donau-Ries
12.02.2021

Impf-Affäre im Donau-Ries: Rößle will rechtliche Prüfung

Unter Druck wegen seiner frühzeitigen Impfung gegen Corona am 4. Januar: Stefan Rößle.
Foto: Szilvia Iszo (Archiv)

Seine Corona-Impfung setzt den Donau-Rieser Landrat unter Druck. Er stößt eine rechtliche Prüfung an - das hätte im äußersten Fall weitreichende Konsequenzen.

Der Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle (CSU) wird seine frühzeitige Impfung gegen Corona von der Regierung von Schwaben überprüfen lassen. Das teilte er am Freitagmittag per Telefonpressekonferenz mit. Er habe bei Regierungspräsidenten Erwin Lohner darum gebeten, dass eine sogenannte aufsichtliche Prüfung durchgeführt wird. Dies betreffe die Impfung von ihm selbst und die seiner Stellvertreterin Claudia Marb (CSU).

Beide hatten am 4. Januar auf Angebot des Impfarztes in der Donauwörther Donau-Ries-Klinik des gKU das Angebot einer Impfung erhalten. Dieses hatten sie angenommen, weil sonst – so die Schilderung – der Impfstoff verfallen wäre. Alle anderen Mitarbeiter seien bereits versorgt gewesen.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

15.02.2021

Der Samariter Schein ist angekratzt
Nach dem der Sünder seine Reue öffentlich gemacht hat, ist sein Samariter Schein angekratzt dies ist nicht gut.
Also sucht er nach Indulgenza (Nachsicht und Straferlass)

15.02.2021

Das Infektionsschutzgesetz und die Impfverordnung sind geltendes Recht!!
Herrn Rößle müssten als Landrat rechtliche Gegebenheiten bekannt sein. Dies betrifft seine Impfung, sowie auch die Verfolgung des Verstoßes gegen des Infektionsschutzgesetz bei der Beerdigung in Rain. In der Impfverordnung des Bundes sind Strafen für Vordrängeln nicht vorgesehen, in der STVO sind auch keine Bußgelder vorgesehen.
Die Beerdigung wurde ohne Genehmigung begonnen und kann nachträglich nicht genehmigt werden. Außerdem wäre für eine Ausnahmegenehmigung in diesem Ausmaß die Bay.Regierung und nicht der Landrat zuständig gewesen.
Landrat Stefan Rößle bekräftigt die Zuständigkeit der Kreisbehörde in Donauwörth. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. 2.Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erteilt werdenTrotz geltender Corona-Regeln: Teilnehmer werden wohl nicht belangt (Übernimmt Herr Rößle die Bußgelder?)

12.02.2021

Wenn der Mann Rückrat hätte, würde er nicht Ausreden benutzen, sondern in seiner Gier zurücktreten.

Sein Verhalten ist weder Christlich noch Sozial, sondern Unglaublich!!!

Hau ab!!!