Impf-Affäre im Donau-Ries: Rößle will rechtliche Prüfung
Seine Corona-Impfung setzt den Donau-Rieser Landrat unter Druck. Er stößt eine rechtliche Prüfung an - das hätte im äußersten Fall weitreichende Konsequenzen.
Der Donau-Rieser Landrat Stefan Rößle (CSU) wird seine frühzeitige Impfung gegen Corona von der Regierung von Schwaben überprüfen lassen. Das teilte er am Freitagmittag per Telefonpressekonferenz mit. Er habe bei Regierungspräsidenten Erwin Lohner darum gebeten, dass eine sogenannte aufsichtliche Prüfung durchgeführt wird. Dies betreffe die Impfung von ihm selbst und die seiner Stellvertreterin Claudia Marb (CSU).
Beide hatten am 4. Januar auf Angebot des Impfarztes in der Donauwörther Donau-Ries-Klinik des gKU das Angebot einer Impfung erhalten. Dieses hatten sie angenommen, weil sonst – so die Schilderung – der Impfstoff verfallen wäre. Alle anderen Mitarbeiter seien bereits versorgt gewesen.
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Der Samariter Schein ist angekratzt
Nach dem der Sünder seine Reue öffentlich gemacht hat, ist sein Samariter Schein angekratzt dies ist nicht gut.
Also sucht er nach Indulgenza (Nachsicht und Straferlass)
Das Infektionsschutzgesetz und die Impfverordnung sind geltendes Recht!!
Herrn Rößle müssten als Landrat rechtliche Gegebenheiten bekannt sein. Dies betrifft seine Impfung, sowie auch die Verfolgung des Verstoßes gegen des Infektionsschutzgesetz bei der Beerdigung in Rain. In der Impfverordnung des Bundes sind Strafen für Vordrängeln nicht vorgesehen, in der STVO sind auch keine Bußgelder vorgesehen.
Die Beerdigung wurde ohne Genehmigung begonnen und kann nachträglich nicht genehmigt werden. Außerdem wäre für eine Ausnahmegenehmigung in diesem Ausmaß die Bay.Regierung und nicht der Landrat zuständig gewesen.
Landrat Stefan Rößle bekräftigt die Zuständigkeit der Kreisbehörde in Donauwörth. Ausnahmegenehmigungen können im Einzelfall auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist. 2.Ausnahmegenehmigungen, die einen generellen Personenkreis oder eine allgemeine Fallkonstellation betreffen, dürfen unter den Voraussetzungen des Satzes 1 nur im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung erteilt werdenTrotz geltender Corona-Regeln: Teilnehmer werden wohl nicht belangt (Übernimmt Herr Rößle die Bußgelder?)
Wenn der Mann Rückrat hätte, würde er nicht Ausreden benutzen, sondern in seiner Gier zurücktreten.
Sein Verhalten ist weder Christlich noch Sozial, sondern Unglaublich!!!
Hau ab!!!