Perverse Demütigung im Gefängnis wird vor Gericht verhandelt
Plus Fünf Häftlinge sollen Mitgefangenen in Kaisheim sexuell erniedrigt haben. Das Opfer musste wie ein Hund durch die Zelle kriechen.
In jedem Gefängnis herrschen hierarchische Verhältnisse. Auf der untersten Stufe der Hackordnung stehen verurteilte Sexualstraftäter, vor allem pädophile „Kinderschänder“. Häftlinge, die neu in eine Gemeinschaftszelle kommen, müssen nicht selten ihr kriminelles Vorleben gegenüber den Mitgefangenen offenlegen. Wem das Gerücht vorauseilt, ein Vergewaltiger zu sein, muss sich auf einiges gefasst machen. Fünf Häftlinge der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kaisheim müssen sich seit Dienstag vor dem Augsburger Landgericht verantworten, weil sie einen Mitgefangenen auf perverse Weise sexuell gedemütigt und heftig verprügelt haben sollen. Unter anderem, so die Anklage, musste das Opfer sich eine Klobürste in den After einführen und auf allen Vieren wie ein Hund durch die Zelle laufen.
Gerücht im Knast: Er sei ein „Kinderschänder“
Die zum Teil ekelhaften und erniedrigenden Szenen, die sich am Abend des 15. April 2019 in einer Gemeinschaftszelle in Kaisheim abspielten, hat Staatsanwältin Melanie Koch juristisch in einem ganzen Paket von Straftatbeständen zusammengefasst: Vergewaltigung, sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Nötigung. Das Opfer der Misshandlungen war damals neu in die Sechs-Mann-Zelle gekommen. Der Mann hatte behauptet, er sei wegen Körperverletzung verurteilt worden. Im Knast ging allerdings das Gerücht um, der Häftling sei ein „Kinderschänder“, der ein Mädchen vergewaltigt habe. Man solle ihm doch „eins aufs Auge hauen“.
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