Bahnunfall bei Staudheim: Wende im Verfahren gegen Lokführer
Plus 2020 wurde ein Auto am Bahnübergang Staudheim vom Zug erfasst. Der Lockführer fuhr weiter. Deshalb ermittelte die Justiz. Jetzt aber gibt es eine neue Sicht.
Wende im Verfahren um eine Unfallflucht eines Lokführers beim Bahnübergang in Rain-Staudheim: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte dem damals 42-jährigen Mann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt und einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt. Der Vorfall erregte großes Interesse, weil Unfallflucht eines Lokführers ein vergleichsweise einmaliges Vorkommnis sein dürfte.
Bahnübergang Rain-Staudheim: Einer der gefährlichsten im ganzen Landkreis
Das Amtsgericht Nördlingen hat jetzt aber eine ganz andere Sicht auf die Dinge. Wie Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubl nun unserer Zeitung mitteilt, kam das Gericht jetzt zur Auffassung, den Lokführer treffe nur eine geringe Schuld. Mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde das Verfahren folglich nach Paragraf 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte aus Oberbayern – so letztlich die Überzeugung des Gerichts – habe davon ausgehen müssen, lediglich einen Stein oder anderen Gegenstand mit dem Zug überfahren zu haben. Das ganze Ausmaß des Unfalls – dass ein Auto vom Agilis-Triebwagen mitgeschleift worden war – sei dem Lokführer erst nach seiner Weiterfahrt mitgeteilt worden.
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Wenn man sich das zweite (Übersichts-) Foto anschaut -
an Warnhinweisen und der Erkennbarkeit (u.a. 3 - drei! -
Rotlicher mit doch wahrlich ausreichender Blinkdauer,
auch wenn einem Polizist die Blinkdauer - gut 40 Sekunden -
als "recht kurz" auffiel) kann es doch nicht liegen.....
Doch auch nicht an einer möglicherweise blendenden
Sonne, wenn man "die Strecke bestens kannte"
Mangelhafte Sicherung, wenn ein (dabei getöteter)
Motorradfahrer "zwischen den geschlossenen Halb-
schranken durchfahren will" ??
"Es gibt aber auch Risiken, die sich nicht durch tech-
nische Ertüchtigung und finanziellen Einsatz aus-
schließen lassen. Und dazu gehört auch die Haupt-
unfallursache an diesem Bahnübergang, nämlich
die - so Kastenhofer - "nicht angepaßte Geschwin-
digkeit". Wenn es dort gekracht hat, waren die
Menschen oft schlichtweg zu schnell unterwegs"
(AA vom 26.06.2019)
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Manche Verkehrsteilnehmer*innen sollten einfach den Verstand einschalten. Eine Schranke ist eine temporäre Unterbrechung der Fahrstrecke. Wird diese vorsätzlich missachtet, muss damit gerechnet werden, dass man sich dadurch in Lebensgefahr begibt.
Jep! Einfache Regel Schranke unten warten bis wieder oben ist! Müsste jeder 6 Jährige befolgen können. Der Rest wird nach Darwin aussortiert! Aber mit 77 Jahren hat man keine Zeit mehr zum warten.