Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Donauwörth
  3. Rain-Staudheim: Bahnunfall bei Staudheim: Wende im Verfahren gegen Lokführer

Rain-Staudheim
17.02.2021

Bahnunfall bei Staudheim: Wende im Verfahren gegen Lokführer

Im April 2020 wurde eine damals 77-Jährige mit ihrem Auto am Bahnübergang Rain-Staudheim mitgeschleift. Sie war unter der Halbschranke durchgefahren. Jetzt ist der Vorfall juristisch aufgearbeitet.
Foto: Barbara Würmseher

Plus 2020 wurde ein Auto am Bahnübergang Staudheim vom Zug erfasst. Der Lockführer fuhr weiter. Deshalb ermittelte die Justiz. Jetzt aber gibt es eine neue Sicht.

Wende im Verfahren um eine Unfallflucht eines Lokführers beim Bahnübergang in Rain-Staudheim: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hatte dem damals 42-jährigen Mann unerlaubtes Entfernen vom Unfallort zur Last gelegt und einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt. Der Vorfall erregte großes Interesse, weil Unfallflucht eines Lokführers ein vergleichsweise einmaliges Vorkommnis sein dürfte.

Bahnübergang Rain-Staudheim: Einer der gefährlichsten im ganzen Landkreis

Das Amtsgericht Nördlingen hat jetzt aber eine ganz andere Sicht auf die Dinge. Wie Amtsgerichtsdirektor Dieter Hubl nun unserer Zeitung mitteilt, kam das Gericht jetzt zur Auffassung, den Lokführer treffe nur eine geringe Schuld. Mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung wurde das Verfahren folglich nach Paragraf 153 Absatz 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Der Beschuldigte aus Oberbayern – so letztlich die Überzeugung des Gerichts – habe davon ausgehen müssen, lediglich einen Stein oder anderen Gegenstand mit dem Zug überfahren zu haben. Das ganze Ausmaß des Unfalls – dass ein Auto vom Agilis-Triebwagen mitgeschleift worden war – sei dem Lokführer erst nach seiner Weiterfahrt mitgeteilt worden.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.02.2021

.
Wenn man sich das zweite (Übersichts-) Foto anschaut -
an Warnhinweisen und der Erkennbarkeit (u.a. 3 - drei! -
Rotlicher mit doch wahrlich ausreichender Blinkdauer,
auch wenn einem Polizist die Blinkdauer - gut 40 Sekunden -
als "recht kurz" auffiel) kann es doch nicht liegen.....

Doch auch nicht an einer möglicherweise blendenden
Sonne, wenn man "die Strecke bestens kannte"

Mangelhafte Sicherung, wenn ein (dabei getöteter)
Motorradfahrer "zwischen den geschlossenen Halb-
schranken durchfahren will" ??

"Es gibt aber auch Risiken, die sich nicht durch tech-
nische Ertüchtigung und finanziellen Einsatz aus-
schließen lassen. Und dazu gehört auch die Haupt-
unfallursache an diesem Bahnübergang, nämlich
die - so Kastenhofer - "nicht angepaßte Geschwin-
digkeit". Wenn es dort gekracht hat, waren die
Menschen oft schlichtweg zu schnell unterwegs"
(AA vom 26.06.2019)
.

17.02.2021

Manche Verkehrsteilnehmer*innen sollten einfach den Verstand einschalten. Eine Schranke ist eine temporäre Unterbrechung der Fahrstrecke. Wird diese vorsätzlich missachtet, muss damit gerechnet werden, dass man sich dadurch in Lebensgefahr begibt.

17.02.2021

Jep! Einfache Regel Schranke unten warten bis wieder oben ist! Müsste jeder 6 Jährige befolgen können. Der Rest wird nach Darwin aussortiert! Aber mit 77 Jahren hat man keine Zeit mehr zum warten.