Bundesgerichtshof entscheidet: Ehemann muss wegen Vergewaltigung in Haft
Plus Der in Dasing lebende Angeklagte mit syrischen Wurzeln geht durch alle Instanzen. Jetzt ist die Sache geklärt. Warum der 46-Jährige ins Gefängnis muss.
Zu drei Jahren und vier Monaten Haft für die Vergewaltigung der Ehefrau: Gegen dieses Urteil des Landgerichte Augsburg hatte der Verteidiger eines in Dasing lebenden Syrers Rechtsmittel eingelegt. Jetzt fiel die endgültige Entscheidung vor dem Bundesgerichtshof.
Es bleibt dabei: Der 46-jähriger Mann aus Syrien, der im Jahr 2018 seine 34-jährige Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Dasing vergewaltigt hat, muss drei Jahre und vier Monate im Gefängnis bleiben. Zu dieser Strafe war der ehemalige Lehrer im Mai vom Augsburger Landgericht in zweiter Instanz verurteilt worden, nachdem das Strafmaß in erster Instanz vor dem Amtsgericht noch zwei Jahre und elf Monate gelautet hatte.
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