Nur anschauen, aber nicht behalten
Minderjährige müssen Ausweis nicht mehr als Pfand abgeben. Veranstalter setzen auf andere Methoden
Friedberg Die Boxen scheppern, die Band rockt und nach der Ausweiskontrolle am Eingang darf jeder seinen „Perso“ wieder in den Geldbeutel stecken. So lautet die aktuelle Gesetzeslage – gültig seit November 2010. Die neue Regelung verbietet, was bislang bei öffentlichen Partys und in Diskotheken gängige Praxis war: den Ausweis von Minderjährigen als Pfand einzubehalten. Eberhard Krug vom Kreisjugendamt Aichach-Friedberg erklärt: „So wusste man, ob noch jemand unzulässig auf der Feier herumgeistert.“
Das neue Gesetz gelte sowohl für den neuen elektronischen Personalausweis als auch für den alten, erläutert Rainer Hutka, Pressesprecher des Bayerischen Innenministeriums. „Der Gast kann nun die Abgabe verweigern“, fügt Hutka an. In erster Linie solle die Regelung die persönlichen Daten auf dem Chip des neuen Ausweises vor Missbrauch schützen. Ein Bußgeld habe der Betreiber nicht zu befürchten, wenn seine Türsteher den „Perso“ dennoch einbehalten.
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