Windräder rücken näher zur Wohnbebauung
Konzentrationszonen für den Flächennutzungsplan neu festgelegt: Abstand zum Innenbereich jetzt 900 und zu den Außenbereichen 800 Meter
Die Abkehr fiel den Kissinger Ratsmitgliedern nicht leicht: In zwei Kampfabstimmungen wurde der Abstand künftiger Windräder zu bebauten Bereichen auf weniger als die bisher vom Gemeinderat generell fixierten 1000 Meter reduziert. Auf Anraten der Unteren Immissionsschutzbehörde legt die Kommune den Abstand zu Außenbereichs-Wohnbebauung mit mindestens 800 Meter fest (18:3 Stimmen im Gemeinderat). Noch stärker umstritten war die Distanz zum Rand der Kommune selbst: Mit 14:7 Stimmen wurde diese auf 900 Meter Minimum fixiert. Beide Werte gelten übrigens auch für bebaute Bereiche von Nachbarkommunen (21:1 Stimmen). Hiermit ist in erster Linie die Stadt Friedberg mit dem Ortsteil Ottmaring gemeint.
Auf Anregung des Landratsamts legte Kissing auch noch eine andere Größe fest: Windräder in den Konzentrationszonen dürfen nicht höher als 200 Meter (gemessen von der natürlichen Geländeoberkante bis zum obersten Punkt des senkrecht stehenden Rotorblatts) werden. Stefan Futterknecht vom Ingenieurbüro Arnold Consult hatte, wie schon im bauausschuss versprochen, Recherchen nach derzeit üblichen Windrädern durchgeführt (siehe Kasten). Schon das von einer Kissingerin beantragte Bürgerwindrad ragt bis zu 186 Meter in die Höhe.
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