Merching muss mehrere Bebauungspläne aufs Regelverfahren umstellen
Plus Umweltverträglichkeitsprüfung und Ausgleichsflächen sind nach Gerichtsurteil doch nötig. Das betrifft in Merching gleich zwei Baugebiete.
Mitte Juli hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es nicht mehr möglich ist, Baugebiete im Außenbereich im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Das hat bereits in Friedberg für Herausforderungen bei Baugebieten in Rederzhausen und Stätzling geführt. Auch für die Merchinger hatte dies in zwei Fällen Auswirkungen.
Der Bebauungsplan Östlich der Nebelhornstraße und der Bebauungsplan Steinach Ost sind davon betroffen. Mit Unterstützung von Jürgen Grahammer von Arnold Consult wurden jetzt beide Verfahren wieder aufgerollt: Ins Regelverfahren überführt und mit einem zusätzlichen Umweltbericht wurde zunächst der Bebauungsplan östlich der Nebelhornstraße ein zweites Mal angestoßen.
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