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  3. Corona-Pandemie: Wenn das eigene Kind Covid-19 hat: Was Eltern wissen sollten

Corona-Pandemie
06.06.2021

Wenn das eigene Kind Covid-19 hat: Was Eltern wissen sollten

Wenn das eigene Kind an Corona erkrankt, sollten Eltern auch an die Schüler-Unfallversicherung denken.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Corona trifft auch den Nachwuchs. Wenn das eigene Kind an Covid-19 erkrankt, gibt es einiges zu beachten. Was Eltern wissen müssen.

Erkrankt ein Kind an Covid-19, denken vermutlich wenige an die Schüler-Unfallversicherung – anders als nach einem Unfall im Sportunterricht oder wenn etwa auf dem Weg zur Schule etwas passiert ist. Dabei kann sich der gesetzliche Schutz als höchst wertvoll erweisen, vor allem wenn die Gesundheit des Kindes auf Dauer geschädigt sein sollte. Aber auch leichte Corona-Erkrankungen sollten der Schule gemeldet werden. Beiträge für diese Versicherung zahlen nicht die Eltern, sondern die öffentliche Hand.

Wann liegt ein Corona-Schulunfall vor?

Als Versicherungsfall anerkannt werden kann Covid-19, wenn die Infektion auf den Schulbesuch zurückzuführen ist. Es müsse nachweislich ein „intensiver Kontakt mit einer infektiösen Person (,Indexperson‘)“ in diesem Rahmen stattgefunden haben, erläutert die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Die weiteren Voraussetzungen: Es liegt ein positiver PCR-Test für das Kind vor, und es sind Krankheitssymptome dokumentiert.

Um welche Kontakte geht es?

Von einem „intensiven Kontakt“ spricht der Spitzenverband der Unfallkassen bei einer Kontaktdauer von mindestens 15 Minuten bei einer räumlichen Entfernung zur infektiösen Person von weniger als eineinhalb bis zwei Metern. „Im Einzelfall kann auch ein zeitlich kürzerer Kontakt ausreichen, wenn es sich um eine besonders intensive Begegnung gehandelt hat“, heißt es in den Richtlinien.

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Auf welche Leistungen besteht Anspruch?

Das hängt vom konkreten Einzelfall ab. Neben der Heilbehandlung finanziert die Unfallkasse bei Bedarf eine Reha. „Grundsätzlich können auch Nachhilfestunden als Teilhabeleistungen erbracht werden“, berichtet die Bayerische Landesunfallkasse, die darauf hinweist, dass auch die Schulen in der Regel Konzepte zur Förderung länger erkrankter Kinder haben. Eine Versichertenrente erhalten Schwerstbetroffene, deren Erwerbsfähigkeit zu mindestens 20 Prozent gemindert bleibt.

Was können die Eltern tun?

Für eine Unfallanzeige beim Versicherungsträger ist die Schule zuständig. Liegen die Voraussetzungen für einen Schulunfall vor, sollten die Eltern die Covid-19-Erkrankung der Schulleitung melden – „insbesondere wenn ein qualifizierter Kontakt zu einer Indexperson bestanden hat“, rät eine DGUV-Sprecherin auf Anfrage.

Und wenn mein Kind nur leicht erkrankt?

Bei einer zunächst „symptomlos oder milde“ verlaufenden Corona-Infektion sollten alle damit zusammenhängenden Tatsachen im sogenannten Verbandbuch der Schule dokumentiert werden. „Kommt es nach einiger Zeit doch noch zu einer schweren Erkrankung, helfen diese Daten der Unfallkasse bei ihren Ermittlungen“, erläutert die DGUV-Sprecherin. In das Verbandbuch werden üblicherweise Unfälle eingetragen, bei denen Erste Hilfe geleistet werden musste. Wichtig in diesem Zusammenhang: Laut Robert- Koch-Institut (RKI) können auch „Wochen bzw. Monate nach der akuten Erkrankung noch Symptome vorhanden sein oder neu auftreten“.

Kinder würden zwar deutlich seltener schwer krank als Erwachsene, es gebe aber erste Studien, die zeigen, „dass es eben auch bei Kindern Long-Covid geben kann“, so das RKI. Von Long-Covid sprechen die Experten, wenn längerfristige Müdigkeitserscheinungen, Merkstörungen, Gedächtnisprobleme oder Wortfindungsstörungen auftreten – wie dies auch bei zunächst milden Corona-Erkrankungen beobachtet wird.

Wie viele Covid-19-Fälle gibt es?

Gemessen an den RKI-Zahlen ist die Anzahl der Meldungen von Schulen sehr gering: Bundesweit registrierten die Unfallkassen 372 Corona-Fälle bei Schülerinnen und Schülern, von denen 209 als Versicherungsfall bestätigt wurden (56 Prozent). Die Unfallkasse in Bayern berichtet Mitte Mai von 33 gemeldeten Infektionen im Bereich der Schüler-Unfallversicherung. „Nach unserem Kenntnisstand war in keinem dieser Fälle eine medizinische Behandlung erforderlich. Es erfolgte daher keine formale Entscheidung über das Vorliegen eines Versicherungsfalls“, so ein Sprecher auf Anfrage.

Zum Vergleich: Das RKI verzeichnete 1020 sogenannte Schulausbrüche mit 5404 Covid-19-Fällen allein zwischen Mitte Juli und Mitte Dezember 2020. Für diese Ausbrüche werde angenommen, dass sich zumindest eine Person in der Schule infizierte, so das RKI. Bis Ende April 2021 lagen dem RKI insgesamt 2038 Covid-19-Ausbrüche „im Schulsetting“ mit 10.006 Fällen vor.

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Woher kommt dieser Unterschied?

Ob mangelndes Wissen der Eltern um den Versicherungsschutz eine Rolle spielt oder ob es sich in den Schulen um fast ausnahmslos leichte, nicht meldepflichtige Fälle handelt, ist ungewiss. „Zur Diskrepanz der Zahlen des RKI und unseren Unfallmeldungen liegen uns keine Erkenntnisse vor“, so die DGUV-Sprecherin.

Wie hoch sind die Renten?

Sollten schwer erkrankte Kinder Dauerschäden erleiden und erwerbsunfähig werden, zahlt die Unfallkasse eine lebenslange Rente. Deren Höhe hängt ab von der individuellen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) und einem fiktiven Jahresarbeitsverdienst. Beispiel: Ein zehnjähriges Kind erhält nach einem Schulunfall mit MdE von 40 Prozent bis zum 15. Lebensjahr eine Monatsrente von rund 290 Euro, die sich mit dem Alter stufenweise erhöht auf bis zu rund 880 Euro ab dem 30. Lebensjahr.

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