Polizeigewerkschaft will bundesweit Handyblitzer einsetzen
Rheinland-Pfalz will nach einer Testphase Handyblitzer einsetzen. Die Gewerkschaft der Polizei unterstützt Vorhaben und hofft, dass andere Bundesländer schnell nachziehen.
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert die bundesweite Einführung von Monocams – auch Handyblitzer genannt. Dadurch sollen vor allem Unfälle durch die Ablenkung von Fahrerinnen und Fahrern durch Telefonieren oder Texten am Steuer signifikant gesenkt werden, sagte der stellvertretende GdP-Vorsitzende und Verkehrsexperte der Gewerkschaft, Michael Mertens, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Handyblitzer bereits in Rheinland-Pfalz getestet
Bereits im Jahr 2022 wurden Handyblitzer in Rheinland-Pfalz getestet. In zwei Erprobungsphasen, zunächst von Juni bis August und dann noch einmal von September bis November, wurden die in den Niederlanden entwickelten Monocams an zwei Autobahnen eingesetzt. Schilder mit einem Kamerasymbol und der Aufschrift "Überwachung Handyverbot" wiesen auf die Maßnahme hin. Das Pilotprojekt habe dazu geführt, dass die Zahl der Ablenkungsverstöße mindestens halbiert wurde, sagte der rheinland-pfälzische Innenminister Michael Ebling (SPD) im Anschluss.
Deshalb will das Bundesland die Handyblitzer nun dauerhaft einsetzen. Ebling legte in der vergangenen Woche einen Entwurf für eine Neufassung des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes vor. Darin soll eine Rechtsgrundlage für den flächendeckenden Einsatz geschaffen werden.
Gewerkschaft der Polizei will Handyblitzer bundesweit einsetzen
Die GdP unterstützt dieses Vorhaben und hofft, dass andere Bundesländer schnell nachziehen. "Das ist praktizierte Präventionsarbeit mit zeitgemäßer Technik", so Mertens gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Handyblitzer filmen Verkehr durchgehend
Ähnlich wie die üblichen Blitzer können Handyblitzer zur automatischen Abstandsmessung in erhöhter Position etwa auf Brücken installiert werden und filmen den Verkehr durchgehend. Eine künstliche Intelligenz wertet die Videoaufnahmen aus. Erkennt die Software einen möglichen Handyverstoß in einem Auto, wird die Aufnahme gespeichert und von einem Polizisten ausgewertet. Wenn auch menschlich festgestellt wurde, dass ein Autofahrer sein Mobiltelefon verbotenerweise bedient hat, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Für den Einsatz von Handyblitzern brauche es eine Rechtsgrundlage, mahnte der ADAC. Deshalb begrüße er die geplante Gesetzesänderung in Rheinland-Pfalz, bei der das Vorhaben mit den Datenschutzbehörden abgestimmt werden solle.